Garantien für Verbraucher

Wenn Sie einem Verbraucher eine Ware oder eine Dienstleistung online oder über andere Fernkommunikationsmittel (telefonisch, per Post) oder außerhalb von Geschäftsräumen (über einen Verkäufer an der Haustür) verkaufen, hat der Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückzusenden oder die Dienstleistung zu annullieren. Dies ist die sogenannte Bedenkzeit oder Rücktrittsfrist. Eine Begründung oder Rechtfertigung durch den Verbraucher ist nicht erforderlich.

Laut EU-Recht hat der Verbraucher außerdem Anspruch auf eine mindestens 2-jährige Gewährleistung (gesetzliche Garantie), die ihn schützt, wenn Waren fehlerhaft sind oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweisen. In einigen Ländern schreiben nationale Gesetze einen längeren Garantiezeitraum vor.

Verantwortlichkeiten nach dem Verkauf/fehlerhafte Produkte

Wenn sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungfrist herausstellt, dass das Produkt fehlerhaft ist – oder nicht so aussieht oder funktioniert, wie in der Werbung beschrieben –, sind Sie dafür verantwortlich. In einigen Ländern kann dies auch der Fall sein, wenn Sie der Hersteller oder Einführer sind.

Wann kann Ihr Kunde eine Entschädigung verlangen?

Sie sind durch alle öffentlichen Angaben , die Sie über Ihre Produkte machen, insbesondere in Werbeanzeigen oder auf Etiketten, rechtlich gebunden.

Wenn Sie Einzelhändler sind, können Ihre Kunden im Rahmen einer im EU-Recht festgeschriebenen „gesetzlichen Gewährleistung" Entschädigung verlangen, wenn Ihr Produkt:

  • nicht der Produktbeschreibung entspricht
  • andere Merkmale als das Muster aufweist, das Sie beworben oder dem Kunden präsentiert haben
  • nicht für den Zweck geeignet ist, für den solche Produkte üblicherweise verwendet werden oder für den es der Kunde bestellt hat, sofern Sie die Kundenanforderungen akzeptiert haben
  • nicht die für gleichartige Produkte normale Qualität und Leistung aufweist
  • von Ihnen oder vom Kunden – aufgrund von Mängeln in den Installationshinweisen – unsachgemäß installiert wurde

Wenn Sie Ihren Kunden darüber informieren, dass das zu verkaufende Produkt Qualitätsmängel aufweist, kann Ihr Kunde für diese Mängel keine Entschädigung verlangen.

Was kann Ihr Kunde verlangen?

Ihre Kunden haben das Recht, von Ihnen kostenlos (frei von Gebühren für Versand, Arbeitsleistung, Material usw.) Folgendes zu verlangen:

  • Reparatur des Produkts
  • Ersatz des Produkts
  • Preisnachlass
  • Stornierung des Vertrags und volle Rückerstattung (in einigen Ländern kann der Kaufvertrag nicht wegen lediglich geringfügiger Mängel (z. B. Kratzer auf einer CD-Hülle) annulliert werden)

Nachbesserung oder Ersatzlieferung

In den meisten Ländern gibt es eine „Hierarchie der Abhilfemöglichkeiten". Dies bedeutet, dass Ihr Kunde zunächst eine Nachbesserung des Produkts oder, wenn die Reparatur keine gangbare Option ist (weil sie z. B. zu teuer ist), seine Ersetzung verlangen muss. Sie müssen innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Ihren Kunden das Nötige veranlassen.

Preisnachlass oder vollständige Erstattung

Ihr Kunde kann außerdem einen Preisnachlass oder eine vollständige Erstattung verlangen, aber nur dann, wenn eine Reparatur oder Ersatzlieferung

  • nicht möglich ist
  • aufgrund der Art des Produkts/Fehlers zu teuer wäre
  • für den Kunden mit Unannehmlichkeiten verbunden wäre
  • von Ihrem Unternehmen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden könnte

Zusätzliche Sicherheitsleistungen

Sie können dem Verbraucher auch eine zusätzliche gewerbliche Garantie anbieten. Diese kann entweder im Produktpreis inbegriffen oder gegen eine Zusatzzahlung erhältlich sein. Diese gewerbliche Garantie ersetzt jedoch nicht die stets für mindestens zwei Jahre gültige (gesetzliche) Gewährleistung. Darüber hinaus müssen Sie den Verbraucher darüber informieren, dass die Garantie seinen Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung nicht beeinträchtigt.

Umsetzung von gesetzlichen Gewährleistungen und Garantien in den einzelnen Ländern

Jedes EU-Land setzt die Vorschriften etwas anders um. Unter nachstehendem Link erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die gesetzlichen Gewährleistungen und Garantien in den einzelnen Ländern anbieten sollten.

Consumer Law Ready

„Consumer Law Ready" ist ein EU-weites Programm mit kostenlosen Schulungen in Verbraucherrecht für Kleinstunternehmen und KMU. Ihr Unternehmen hat Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz? Dann melden Sie sich in Ihrem Land für eine Schulung an!

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Auf dem Portal von „Consumer Law Ready" en erfahren Sie, wie Sie sich anmelden können.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 24/06/2022
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