Fehlerhafte Produkte

Sie haften für Fehler an Ihren Produkten und die Ihren Kunden daraus entstehenden Schäden. Bei Sachschäden über 500 Euro und Personenschäden (unter Umständen gar mit Todesfolge) können die Folgen erheblich sein.

Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob Ihre Produkte gebrauchstauglich sind, sondern ob sie den berechtigten Sicherheitserwartungen Ihrer Kunden entsprechen.

Sie gehen Haftungsrisiken ein, wenn Sie

  • ein Endprodukt herstellen;
  • Teile für den Einbau in ein anderes Produkt herstellen;
  • ein Produkt für den Weiterverkauf in die EU einführen.

Ist mehr als ein Unternehmen für die Sicherheit ein- und desselben Produkts verantwortlich, kann die/der Geschädigte jedes einzelne vor Gericht verklagen.

Die Haftungsvorschriften gelten auch für Elektrizität und Agrarerzeugnisse. Ihr Verkaufsvertrag darf keine Klauseln enthalten, die Ihre Haftung für ein fehlerhaftes Produkt einschränken.

Entschädigungsansprüche

Um Schadenersatz zu verlangen, muss die/der Geschädigte nachweisen, dass

  • ein Schaden entstanden ist;
  • das Produkt fehlerhaft war;
  • der Schaden aus der Fehlerhaftigkeit des Produkts resultierte.

Haftungsausschluss

Sie sind nicht haftbar, wenn Sie Folgendes beweisen können:

  • Sie haben das Produkt nicht in Verkehr gebracht;
  • Sie haben das Produkt nicht zum Verkauf hergestellt;
  • der für den Schaden ursächliche Fehler bestand zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens noch nicht;
  • der Schaden entstand nur, weil Ihr Produkt zwingenden technischen Anforderungen entsprechen musste;
  • der Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden;
  • Sie haben lediglich ein Bauteil hergestellt, während der Fehler sich aus der Bauart des Endprodukts ergab.

Die/der Geschädigte hat drei Jahre Zeit, um Schadenersatz zu fordern, und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem sie/er Kenntnis

  • vom Schaden,
  • vom Fehler und
  • von der Identität des Herstellers erhalten hat.

Ihre Haftung erlischt zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts, sofern es bis dahin nicht Gegenstand von Schadenersatzforderungen war.

Suche nach unsicheren Produkten: Safety Gate

Die Behörden der EU-Länder können den Handel mit Produkten, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit oder Verbrauchersicherheit darstellen, durch Rückruf oder Verkaufsverbot unterbinden. Auch Hersteller können ihre Produkte zurückrufen. Alle diesbezüglichen Maßnahmen werden in der Safety Gate-Datenbank Als externen Link öffnen erfasst, mit Ausnahmen von Maßnahmen zum Schutz vor fehlerhaften Agrarerzeugnissen oder Arzneimitteln und medizinischen Geräten.

Meldung nicht konformer Produkte

In jedem EU-Land ist eine nationale Behörde dafür verantwortlich, die Konformität der auf den Markt gebrachten Produkte zu gewährleisten.

Als Hersteller, Händler oder bevollmächtigter Vertreter können Sie der Behörde Ihres Landes über das Gateway für Produktsicherheit (Product Safety Business Alert Gateway) en Produkte aus Ihrem Sortiment melden, von denen Sie glauben, dass sie nicht den EU-Vorschriften entsprechen.

Warnhinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Meldesystem nur als Hersteller, Händler oder bevollmächtigter Vertreter nutzen können.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Kontaktstelle en en .

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 05/01/2024
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