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Zuletzt überprüft: 12/04/2017

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen – Dänemark

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sind Parkplätze für behinderte Menschen mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

Parken auf Straßen

In den meisten Gegenden gelten für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis folgende Zeitbeschränkungen:

  • Sie dürfen bis zu 15 Minuten im Parkverbot parken, sofern Sie den Verkehr nicht behindern.
  • Auf Parkplätzen, auf denen die Parkzeit auf 15 bis 30 Minuten beschränkt ist, dürfen Sie bis zu eine Stunde lang parken.
  • Auf kostenlosen Parkplätzen, auf denen die Parkzeit auf eine, zwei oder drei Stunden beschränkt ist, dürfen Sie für unbegrenzte Zeit parken. Dies gilt nicht, wenn neben dem Rollstuhl-Symbol eine Zeitbeschränkung angegeben ist.
  • Wenn das Parken auf einer Straße gebührenpflichtig ist, können Sie eventuell ohne Zeitbeschränkung parken, wenn Sie bei der Ankunft für die zugelassene Höchstparkdauer zahlen – informieren Sie sich vor Ort.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen, außer wenn dies durch örtliche Sonderregelungen ausdrücklich zugelassen ist – informieren Sie sich vor Ort.

Parken auf Parkplätzen

Parkplätze bieten keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis an.

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