Fragen und Antworten - Rechte von Schiffsreisenden

NEIN, da dies eine Ausflugs- bzw. Besichtigungsfahrt war, die nicht unter die EU-Bestimmungen fällt.

NEIN. Das Schifffahrtsunternehmen kann die Unterbringungskosten auf 80 Euro pro Person und Nacht beschränken.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 15/01/2026
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