Fragen und Antworten - Rechte von Schiffsreisenden
Ich habe eine Schiffsrundfahrt auf dem Comer See gebucht, die drei Stunden dauern sollte. Die Rundfahrt wurde nur eine Stunde vor der geplanten Abfahrt abgesagt. Habe ich ein Recht auf Schadenersatz für die Stornierung?
NEIN, da dies eine Ausflugs- bzw. Besichtigungsfahrt war, die nicht unter die EU-Bestimmungen fällt.
Meine Familie und ich reisten von Roscoff nach Rosslare, doch die Abfahrt des Schiffes verzögerte sich aufgrund von Motorproblemen um 48 Stunden. Wir fanden eine Unterkunft in einem nahe gelegenen Hotel, das Schifffahrtsunternehmen erstattete jedoch nur 80 Euro pro Person und Nacht. Wir hatten weit mehr bezahlt. Ist das Schifffahrtsunternehmen verpflichtet, die Gesamtkosten unserer Unterkunft zu erstatten?
NEIN. Das Schifffahrtsunternehmen kann die Unterbringungskosten auf 80 Euro pro Person und Nacht beschränken.
Zuletzt überprüft: 10/06/2024