Fragen und Antworten - Fahrgastrechte von Busreisenden

NEIN – in der EU darf Ihnen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder des Ortes, an dem Sie Ihre Fahrkarte kaufen, kein höherer Preis berechnet werden. In diesem Fall muss Ihnen für Ihre Reise in Spanien und Portugal derselbe Preis in Rechnung gestellt werden.

Möglicherweise – wenn die Strecke zwischen Maastricht und Brüssel Teil der planmäßigen Wegstrecke des Busses von mindestens 250 km war. Wenn der Bus beispielsweise in Dortmund abfährt, Sie aber nur von Maastricht nach Brüssel reisen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Erstattung eines Teils Ihres Fahrpreises, wenn sich Ihre Abfahrt von Maastricht um mehr als 120 Minuten verzögert hat. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Erstattung, wenn sich der Liniendienst des Busses auf die Strecke zwischen Maastricht und Brüssel beschränkt, da Ihre Fahrstrecke dann weniger als 250 km beträgt.

Wenn Ihre Verspätung bei der Abfahrt (mehr als 120 Minuten) auf Verkehrssicherheitsbedenken zurückzuführen ist, muss das Busunternehmen/der Busbahnhofbetreiber Ihnen die Wahl zwischen der Weiterreise – gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung – oder der Erstattung des Fahrkartenpreises bieten.

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Zuletzt überprüft: 29/11/2024
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