Fragen und Antworten - Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt

Nein. Die EKVK deckt bis zu Ihrer Rückkehr aus einem anderen EU-Land jegliche unaufschiebbare notwendige medizinische Versorgung oder Behandlung ab.
Der Leistungserbringer stellt unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustands und der Dauer Ihres Aufenthalts fest, ob eine bestimmte Behandlung notwendig ist und nicht aufgeschoben werden kann, bis Sie nach Hause zurückkehren.
Ja. Die provisorische Ersatzbescheinigung dient als Nachweis Ihres Anspruchs auf dieselben Rechte wie die EKVK. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung anstelle der EKVK durch die Versicherer sollte jedoch nicht zur Regel werden. Die provisorische Ersatzbescheinigung sollte nur ausgestellt werden, wenn außergewöhnliche Umstände die Ausstellung einer EKVK verhindern, etwa bei Verlust oder Diebstahl der Karte im Ausland oder bei einer für die Ausstellung der EKVK zu kurzfristig anberaumten Reise ins Ausland.
Nein. Sie brauchen bei Reisen innerhalb der EU keine Reiseversicherung abzuschließen. Die EKVK deckt jedoch nicht die medizinische Versorgung durch private Gesundheitsdienstleister oder Kosten wie Bergrettung in Skigebieten, Wiederbeschaffung verlorenen oder gestohlenen Eigentums oder Rückführung ab. Wenn Sie also diese Risiken abdecken möchten, sollten Sie zusätzlich zur EKVK eine Reiseversicherung abschließen.
Ja. Wenn Sie bei einem gesetzlichen Krankenfürsorgesystem in einem EU-Land versichert sind und eine Reise in ein anderes EU-Land planen, haben Sie Anspruch auf die EKVK. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können ihre EKVK nicht in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verwenden. Sie können sie dort auch nicht beantragen, wenn sie dort versichert sind.
Die EKVK deckt alle ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft en ab, einschließlich einer ungeplanten Entbindung (wenn etwa während einer Auslandsreise unerwartet die Wehen einsetzen).
Ja. Wenn Sie an einer chronischen Krankheit (wie Diabetes, Asthma, Krebs) leiden oder regelmäßig eine Dialyse benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Behandlung, die angesichts Ihres Gesundheitszustands und der Dauer Ihres Aufenthalts als notwendig erachtet en wird. Beachten Sie bitte, dass Sie für jede Behandlung, für die spezielle Ausrüstung oder Fachpersonal benötigt wird (wie Dialyse, Sauerstofftherapie und Chemotherapie), die Zustimmung Ihres Gesundheitsdienstleisters einholen sollten, bevor Sie ins Ausland reisen. Außerdem sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte keinen Anspruch auf geplante Behandlungen haben; die damit verbundenen medizinischen Kosten sind also durch die Karte nicht gedeckt, wenn die Behandlung der Zweck Ihrer Reise ist.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 06/11/2023
Seite weiterempfehlen