Fragen und Antworten - Doppelbesteuerung

JA. Es steht den Mitgliedstaaten frei, Steuervorschriften anzuwenden und Steuererklärungen zu verlangen, solange sie dies nicht in diskriminierender Weise tun. Es ist ungewöhnlich, jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Länder von ihren Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland verlangen, ihr Einkommen zu erklären.

Darüber hinaus bedeutet die Tatsache, dass Sie in einem Land leben und arbeiten, nicht zwangsläufig, dass Sie dort nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesem Land und ihrem Heimatland/Land Ihrer Staatsangehörigkeit Ihren steuerlichen Wohnsitz haben.

Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland mehr als sechs Monate im Jahr leben und arbeiten, gelten Sie in der Regel als dort steuerlich ansässig, und dieses Land kann Ihr gesamtes Einkommen besteuern – also sowohl Ihr dort verdientes Gehalt als auch Einkünfte aus anderen Ländern, egal ob in der EU oder nicht. Haben Sie jedoch starke familiäre und wirtschaftliche Bindungen zu ihrem Heimatland, können Sie immer noch dort als steuerlich ansässig betrachtet werden, auch wenn Sie sich weniger als 6 Monate im Jahr dort aufhalten.

Wenn Sie weniger als sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land verbringen, bleibt Ihr steuerlicher Wohnsitz normalerweise in Ihrem Heimatland. In diesem Fall zahlen Sie in dem anderen Land wahrscheinlich nur Steuern auf Ihr Gehalt und sonstige Einkünfte in diesem Land, und Ihr Welteinkommen würde in Ihrem Heimatland besteuert.

Informieren Sie sich bei den polnischen Steuerbehörden, welche Regeln für Sie gelten. Wenn Sie von einem Land in ein anderes gezogen sind, ist es jedenfalls stets empfehlenswert, dies den Steuerbehörden zu melden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Wenn Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Österreich hat, müssen Sie normalerweise auf Ihr dort bezogenes Einkommen in Österreich Steuern entrichten, unabhängig davon, wie lange sie dort verbleiben.

Wenn Sie weniger als sechs Monate in Österreich bleiben, behalten Sie wahrscheinlich Ihren steuerlichen Wohnsitz in Irland , und somit würde auch Ihr gesamtes in dem betreffenden Jahr erzieltes Welteinkommen, auch das aus Österreich, dort besteuert. Sie könnten dann jedoch wahrscheinlich die in Österreich gezahlten Steuern gegen ihre in Irland geschuldete Steuer aufrechnen.

Informieren Sie sich sicherheitshalber über den Inhalt des bilateralen Steuerabkommens zwischen Österreich und Irland.

Das hängt von dem bilateralen Steuerabkommen zwischen Finnland und Italien und der genauen Art Ihres Einkommens ab.

Gemäß dem Standard-Doppelbesteuerungsabkommen werden Renten aus einer privaten Altersversorgung nur im Wohnsitzland besteuert – also in ihrem Fall in Italien. Erträge aus Anlagen in Form von Dividenden könnten sowohl in Finnland als auch in Italien zu versteuern sein, aber in diesem Fall würde Italien normalerweise aufgrund der in Finnland gezahlten Steuer eine Ermäßigung der italienischen Steuer gewähren.

Es ist Sache der einzelnen Länder, Abkommen zu unterzeichnen, die eine Doppelbesteuerung ausschließen. Tun sie dies nicht, kann die EU sie nicht dazu zwingen. Und jedes Land, mit dem Sie eine Verbindung haben, hat das Recht, von Ihnen Steuererklärungen zu verlangen. Dass Sie dasselbe Einkommen in zwei EU-Ländern erklären müssen, bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass Sie auch doppelt besteuert werden. Und auch wenn Sie zweimal Steuern zahlen müssen, haben Sie möglicherweise in einem der Länder Anspruch auf eine Rückerstattung der Steuer.

Näheres finden Sie im Steuerabkommen zwischen Spanien und Schweden.

Leider ist der Vertrag über die Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Dänemark und Frankreich nicht mehr gültig. Steuerzahler, z. B. Rentner, die aus Dänemark Einkommen beziehen, aber in Frankreich wohnen, müssen ihre dänischen Einkünfte nun in beiden Ländern versteuern.

Vielleicht können Sie jedoch nach den nationalen Gesetzen eine Entlastung von der Doppelbesteuerung erhalten. Erkundigen Sie sich bei den französischen Steuerbehörden, ob Sie sich einen Teil der an Dänemark gezahlten Steuer gegen ihre französische Steuer anrechnen lassen können.

Die EU-Länder sind nicht zum Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung verpflichtet, und die EU kann sie nicht dazu zwingen. Die EU bemüht sich aber, steuerliche Hindernisse gegenüber der grenzüberschreitenden Freizügigkeit von Bürgern abzubauen, und darunter fällt auch die Doppelbesteuerung.

JA. Informationen für Rentner mit Wohnsitz im Ausland sind zumeist bei eigenen Dienststellen in den nationalen Steuerverwaltungen erhältlich, manchmal in mehreren Sprachen. Hier finden Sie Informationen in Englisch: Deutsche Besteuerung von Rentnern im Ausland en . Außerdem finden Sie auf Internetseiten von konsularischen Vertretungen en und Rentenversicherungen Als externen Link öffnen im Allgemeinen Informationen in Englisch für Rentner, die im Ausland leben.

JA. Die EU-Länder können beliebige Steuervorschriften anwenden, solange diese nicht gegen EU-Gesetze verstoßen, zum Beispiel durch eine Diskriminierung von Ausländern. Die genannten Kommunalabgaben sind Steuern auf die Miete und gelten für alle. Wenn Sie eine Wohnung mieten, selbst für kurze Zeit, müssen Sie sie eventuell zahlen.

Es ist jedoch möglich, dass einige oder alle Gemeinderäte ermäßigte Sätze oder Befreiungen von den Kommunalabgaben anbieten – beispielsweise wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz woanders haben. Sie müssten sich an den betreffenden Gemeinderat wenden, um zu erfahren, ob Sie für eine solche Steuerermäßigung infrage kommen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 04/12/2023
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