EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen – Niederlande
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf einem Parkplatz, der mit dem Namen einer Person oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.
Parken auf Straßen
Sie können bis zu drei Stunden auf Straßen mit Parkverbot parken, wenn Ihr Fahrzeug den Verkehr nicht behindert.
Auch Sie müssen für das Parken auf Straßen mit gebührenpflichtigen Parkplätzen bezahlen und die zeitliche Begrenzung einhalten. Örtliche Regelungen können davon abweichen – informieren Sie sich vor Ort.
Sie können auf Straßen, auf denen das Parken kostenlos, die Parkdauer jedoch begrenzt ist, zeitlich unbeschränkt parken (blaue Zone).
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Parken auf Parkplätzen
Für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis gelten keine Erleichterungen.