Fragen und Antworten - Rechte von Bahnreisenden
Mein Zug hatte 45 Minuten Verspätung. Für eine kurze Reise von unter drei Stunden ist das viel. Bekomme ich Geld zurück?
NEIN. Anspruch auf Entschädigung haben Sie erst ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde.
Mein Zug ist auf der Strecke liegengeblieben und konnte nicht weiterfahren. Welche Rechte habe ich?
Ist Ihr Zug auf der Strecke blockiert, muss das Bahnunternehmen für eine (anderweitige) Beförderung von Ihrem Zug zum Bahnhof, zu einem anderen Abfahrtsort oder zum Zielort sorgen, sofern dies praktisch durchführbar ist.
Darf ich mein Fahrrad in jedem Zug mitnehmen?
JA - Sie haben das Recht, Ihr Fahrrad im Zug mitzunehmen. Allerdings gelten gegebenenfalls Einschränkungen aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen. Zum Beispiel, wenn zu Stoßzeiten kein Platz für Fahrräder ist. Oder wenn die Mitnahme von Fahrrädern aufgrund der Bauart der Züge oder Waggons nicht möglich ist. Auch aufgrund des Gewichts und der Größe des Fahrrads können Einschränkungen gelten. Erkundigen Sie sich vorher auf der Website des Bahnunternehmens, mit dem Sie reisen möchten, über etwaige Gebühren und Einschränkungen.
Ich habe eine Zeitfahrkarte für einen Bahndienst, der oft verspätet ist oder ausfällt. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
JA - Kommt es während der Gültigkeitsdauer Ihrer Zeitfahrkarte wiederholt zu Verspätungen oder Zugausfällen, haben Sie im Einklang mit den Entschädigungsbedingungen des Bahnunternehmens Anspruch auf Entschädigung. In diesen Bedingungen sind die Kriterien genannt, nach denen Entschädigung und Verspätungen berechnet werden. Treten beispielsweise während der Gültigkeitsdauer wiederholt Verspätungen von weniger als 60 Minuten auf, so können diese kumuliert werden, und Sie können dafür gemäß den Entschädigungsbedingungen des Bahnunternehmens entschädigt werden.
Ich habe auf einem Online-Portal eine Einzelbuchung für eine Zugreise mit verschiedenen Teilstrecken gebucht. Kann ich beim Ticketverkäufer Ansprüche geltend machen, wenn ich einen Anschlusszug verpasse?
Ja – Der Fahrkartenverkäufer muss Ihnen den Gesamtbetrag erstatten und Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 75 % dieses Betrags zahlen. Der Verkäufer ist dazu jedoch nicht verpflichtet, wenn Sie vor Reiseantritt darüber informiert wurden, dass jede Teilstrecke durch eine separate Fahrkarte abgedeckt ist.
Auf einer Bahnfahrt von Paris nach Brüssel wurde mein elektrischer Rollstuhl irreparabel beschädigt, als er aus einem Gepäckregal des Zuges fiel. Ein Bahnmitarbeiter hatte ihn dort verstaut. Kann ich die Kosten für den neuen Rollstuhl beim Bahnunternehmen geltend machen?
JA - Sie haben Anspruch auf Entschädigung durch das Bahnunternehmen in Höhe der Kosten für einen Ersatz-Rollstuhl. Falls notwendig, können Sie auch die Kosten für einen vorübergehenden Ersatz geltend machen.