Fragen und Antworten - Angehörige ohne Unionsbürgerschaft

NEIN – sie braucht sich nicht bei den Behörden anzumelden, um dort weniger als drei Monate mit Ihnen zu leben; sie kann allerdings dazu aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu melden. Sie sollte jedoch ständig einen gültigen Reisepass bei sich tragen; dieser ist ausreichend für das Aufenthaltsrecht.

JA - als Ihr Familienmitglied hat Ihr Ehemann das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten und einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
JA – da Sie die Hauptbezugspersonen Ihrer Tochter sind, die EU-Bürgerin ist, haben Sie das Recht, in Belgien zu leben und zu arbeiten. Andernfalls müsste die ganze Familie die EU verlassen.
JA – als Eltern sind Sie für Ihr Kind verantwortlich und können beschließen, dass es für sein Wohl, zum Beispiel seine Ausbildung, das Beste ist, nach Deutschland zu ziehen und dort mit ihm zu leben. Um in Deutschland dauerhaft zu leben, müssten Sie allerdings nachweisen, dass die Familie über ausreichende Mittel verfügt, um dem deutschen Sozialversicherungssystem nicht zur Last zu fallen, sowie über eine umfassende Krankenversicherung.
JA – Sie behalten das Aufenthaltsrecht in Frankreich, wo Ihr Kind lebt, vorausgesetzt, Sie haben das Sorgerecht aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung mit Ihrem Ehemann oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. Dasselbe gilt, wenn der Vater das Sorgerecht besitzt, Sie jedoch ein Besuchsrecht haben und das Gericht entschieden hat, dass der Umgang mit dem Kind in Frankreich stattfinden soll.
NEIN - Der Tod Ihres Ehemannes sollte weder Ihr Aufenthaltsrecht noch das Ihrer Tochter beeinträchtigen, wenn Sie vor seinem Tod mindestens ein Jahr in Spanien gelebt haben. Diese Bedingung gilt nicht, wenn Ihre Tochter eine Schule in Spanien besucht.

NEIN. In den Niederlanden wird sie wie jede andere Ehefrau behandelt.

Wenn sie weniger als drei Monate im Land bleibt, benötigt sie lediglich einen gültigen Reisepass und vielleicht, je nach Herkunftsland, ein Einreisevisum.

Möglicherweise muss sie außerdem ihre Anwesenheit im Land anzeigen. Auch sollte sie ihren Reisepass ständig bei sich tragen.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 20/10/2022
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