Fragen und Antworten - Angehörige ohne Unionsbürgerschaft
Wenn ich für einen Monat aus beruflichen Gründen in ein anderes EU-Land ziehe, muss meine Frau aus einem Nicht-EU-Land dann irgendwelche Formalitäten erledigen, wenn sie mich begleitet?
NEIN – sie braucht sich nicht bei den Behörden anzumelden, um dort weniger als drei Monate mit Ihnen zu leben; sie kann allerdings dazu aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu melden. Sie sollte jedoch ständig einen gültigen Reisepass bei sich tragen; dieser ist ausreichend für das Aufenthaltsrecht.
Ich bin griechische Staatsangehörige und arbeite in Deutschland. Mein tunesischer Ehemann wird mir in Kürze nachfolgen. Hat er das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten?
Meine Frau und ich sind Kolumbianer und leben in Belgien. Unsere jüngste Tochter ist in Belgien geboren und belgische Staatsangehörige. Können wir uns auf ihre Rechte als EU-Bürgerin berufen, um in Belgien zu leben und zu arbeiten?
Meine Frau und ich sind chinesische Staatsangehörige, doch unser siebenjähriger Sohn wurde in Irland geboren und ist irischer Staatsangehöriger. Können wir uns auf sein Freizügigkeitsrecht berufen und als Familie nach Deutschland ziehen?
Ich bin Brasilianerin, und die gesamte Familie ist meinem portugiesischen Ehemann nach Frankreich gefolgt, wo dieser gearbeitet hat. Wir ließen uns gleich nach unserer Ankunft in Frankreich scheiden. Habe ich weiterhin ein Aufenthaltsrecht in Frankreich, wenn ich das Sorgerecht für unseren sechsjährigen Sohn habe?
Mein deutscher Ehemann ist gestorben, und ich habe als Nigerianerin nicht lange genug gemeinsam mit ihm in Spanien gelebt, um ein ständiges Aufenthaltsrecht zu erwerben. Unsere Tochter (ebenfalls Nigerianerin) besucht eine spanische Schule. Müssen wir Spanien nun verlassen?
Ich gehe für einen einmonatigen Sprachkurs nach Holland. Meine gleichgeschlechtliche Partnerin aus einem Nicht-EU-Land, die ich in Belgien geheiratet habe, begleitet mich. Muss sie irgendwelche Formalitäten erledigen?
NEIN. In den Niederlanden wird sie wie jede andere Ehefrau behandelt.
Wenn sie weniger als drei Monate im Land bleibt, benötigt sie lediglich einen gültigen Reisepass und vielleicht, je nach Herkunftsland, ein Einreisevisum.
Möglicherweise muss sie außerdem ihre Anwesenheit im Land anzeigen. Auch sollte sie ihren Reisepass ständig bei sich tragen.