Fragen und Antworten - Gewährleistungen und Garantien

Die gesetzliche Zwei-Jahres-Gewährleistung beginnt an dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten – unabhängig davon, ob Sie sie im Geschäft kaufen oder liefern lassen. Bewahren Sie stets Quittungen und Lieferscheine auf. Es ist ratsam, Fotokopien von allen Belegen zu machen, da diese manchmal verblassen und mit der Zeit unleserlich werden.

Sofern Sie Ihre Lieferung nicht selbst organisiert haben, ist der Verkäufer bis zu Ihrer Haustür für die Ware verantwortlich. Kommt der Gegenstand nicht an, muss der Verkäufer für eine Ersatzlieferung oder eine Erstattung sorgen.

Nein. Wenn ein Produkt zusammen mit Software verkauft wird, fällt die Software unter die Gewährleistung. Liegt das Problem jedoch an einer Software, die Sie nach dem Kauf des Fernsehgeräts installiert haben, ist derjenige in der Pflicht, der Ihnen die Software verkauft hat.

Ja. Software-Updates sorgen für die Zweckmäßigkeit und Cybersicherheit des Produkts. Auch wenn Updates von Dritten bereitgestellt werden, bleibt der Verkäufer verantwortlich, wenn die Updates fehlschlagen. Aufrüstungen (Upgrades) hingegen sind nicht abgedeckt.

Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung gilt für Ihren Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller (unabhängig davon, wo diese in der EU ansässig sind). Der Vertrag sieht möglicherweise zusätzlich eine sogenannte gewerbliche Garantie vor, die Vorteile bieten kann, die über die standardmäßige gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinausgehen. Die gewerbliche Garantie ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Gewährleistung.

Ja. Bei Mängeln, die innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung des Produkts erkennbar werden, haben Sie Anspruch darauf, dass das Produkt vom Verkäufer ersetzt oder repariert wird. Der Verkäufer kann anbieten, das Produkt zu reparieren, anstatt es zu ersetzen, wenn der Ersatz im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer ist – und das für Sie keine erheblichen Unannehmlichkeiten mit sich bringt.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt EU-weit für einen Zeitraum von zwei Jahren und deckt alle Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden bzw. innerhalb von zwei Jahren auftreten.

Tritt der Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung auf, müssen Sie nicht nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Der Verkäufer muss das Produkt reparieren oder ersetzen, Ihnen einen Preisnachlass gewähren oder Ihnen das Geld zurückgeben. Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. In einigen EU-Ländern kann dieser Zeitraum zwei Jahre betragen.

Zu beachten: Wird das digitale Element länger als zwei Jahre lang kontinuierlich bereitgestellt (z. B. Navigationssoftware in einem GPS-Gerät), verlängert sich der Haftungszeitraum; er endet, wenn die Daten vertragsgemäß nicht mehr bereitgestellt werden. Die zweijährige Haftung für das Produkt selbst bleibt davon unberührt.

Wenn Sie den Kassenbeleg noch haben, können Sie verlangen, dass die Kamera repariert oder ersetzt wird. Ist dies nicht möglich, können Sie eine Erstattung des Kaufpreises verlangen. Wenn Sie vom Verkäufer keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die nationale Verbraucherschutzbehörde des Landes wenden, in dem Sie wohnen.

Ihr Verkäufer verweist auf die gewerbliche Herstellergarantie. Diese ist unabhängig von Ihrer gesetzlichen Gewährleistung, die für den Verkäufer bindend ist und zwei Jahre gilt. Räumt der Verkäufer ein, dass Ihr Computer fehlerhaft ist, ist er verpflichtet, ihn kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren. Kann er weder repariert noch ausgetauscht werden, können Sie eine Erstattung des Kaufpreises verlangen. Wenn Sie vom Verkäufer keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die nationale Verbraucherschutzbehörde des Landes wenden, in dem Sie wohnen.

Sie können wählen, ob ein fehlerhaftes Produkt repariert oder ausgetauscht werden soll, es sei denn, Ihre Wahl erweist sich für den Händler als unausführbar oder unverhältnismäßig teuer. In diesem Fall kann der Austausch des gesamten Kleiderschranks im Vergleich zur Reparatur des Scharniers durchaus unverhältnismäßig teuer sein. Darüber hinaus kann die Reparatur die schnellste Lösung sein, wenn der Mangel – wie im vorliegenden Fall – geringfügig ist.

Während der zweijährigen Gewährleistungsfrist ist der Händler für alles Fehlerhafte an einem Produkt verantwortlich. Sie müssen Ihr Sofa ganz normal nutzen können, ohne dass Defekte auftreten.

Leder ist jedoch ein empfindliches Material, das durch Schweiß oder Reinigung mit falschen Produkten leicht Schaden nehmen kann. In diesen Fällen muss der Verkäufer Ihnen beim Verkauf der Waren mitteilen, ob sie in besonderer Weise behandelt werden müssen.

Ja. Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware oder Abschluss des Dienstleistungsvertrags vom Online-Vertrag zurücktreten. Das gilt jedoch nicht für Gegenstände wie verderbliche Waren oder versiegelte Waren nach Öffnung, Flug- und Bahntickets, Konzertkarten, Hotelbuchungen, Leihwagen-Buchungen und Catering-Dienste zu bestimmten Terminen.

Achtung! Beim Online-Kauf digitaler Inhalte wie Musik oder Videos können Sie nach Beginn des Herunterladens bzw. Streamings nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn: (1) Sie zugestimmt haben, unmittelbar, also vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, mit der Ausführung zu beginnen; (2) Sie akzeptiert haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht infolge der sofortigen Ausführung verlieren; und (3) der Lieferant Ihnen die Bestätigung Ihrer Zustimmung bzw. Ihres Einverständnisses vorgelegt hat.

Wenn Sie die Waren von einer Nicht-EU-Website kaufen, gelten Ihre EU-Verbraucherrechte nicht automatisch. Wenn mit einem Produkt etwas nicht stimmt oder Sie es zurückgeben möchten, kann es schwieriger sein, das Problem zu lösen. Informieren Sie sich auf der Website des Verkäufers über die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In vielen Fällen zahlen Verbraucher kein Geld für den Zugang zu digitalen Inhalten oder Diensten, sondern stellen stattdessen personenbezogene Daten zur Verfügung. Verbraucher haben das Recht auf Abhilfe, wenn digitale Inhalte oder Dienste fehlerhaft sind, unabhängig davon, ob sie dafür Geld gezahlt oder nur personenbezogene Daten bereitgestellt haben.

Treten bei den digitalen Inhalten oder Diensten, für die Sie Daten bereitgestellt haben, Mängel auf, haben Sie das Recht, den Vertrag auch dann zu kündigen, wenn der Mangel geringfügig ist. Unter bestimmten Bedingungen sollte der Anbieter Ihre Daten nach Beendigung des Vertrags nicht mehr verwenden und es Ihnen ermöglichen, sie zurückzunehmen.

Nein. Die Vorschriften über digitale Inhalte und Dienste gelten nicht für Online-Dienste in Sektoren wie Rechtsberatung und Finanz- oder Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Online-Rezepte).

Wenn Sie bei einer Internet-Auktion etwas von einem gewerblichen Händler kaufen, haben Sie dieselben Verbraucherrechte wie bei Käufen von anderen gewerblichen Online-Händlern. Wenn Sie dagegen Waren nicht von einem Unternehmen, sondern von einer Privatperson kaufen, wie dies bei Online-Auktionen häufig der Fall ist, fällt dieser Kauf nicht unter die EU-Verbraucherschutzvorschriften.

Hauptinformationen zu diesem Thema

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Zuletzt überprüft: 24/09/2025
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