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Letzter Stand: 12/2011
Eine Bank in einem anderen EU-Land wird auf wirtschaftlicher Grundlage entscheiden, ob sie Ihren Hypothekenantrag bewilligt und dabei das Risikoprofil des geplanten Darlehens zugrunde legen.
Banken dürfen EU-Bürger nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren. Das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. in dem sich die Immobilie befindet, die mit der Hypothek belastet werden soll, kann die Gewährung einer Hypothek allerdings häufig erschweren.
Banken weigern sich häufig, Hypotheken für Immobilien im Ausland zu gewähren. Auch bei Antragstellern, die Ihr Einkommen nicht in dem Land erzielen, in dem die Bank ihren Sitz hat, bzw. deren Wohnsitz sich in einem anderen Land befindet, kommt dies oft vor.
Da er bald einen neuen Job in Großbritannien antreten würde, verkaufte Ismail seine Wohnung in Frankreich. Anschließend wollte er bei seiner französischen Bank ein Darlehen beantragen, um sich eine Wohnung in Großbritannien kaufen zu können.
Die Bank wollte ihm das Darlehen verweigern, wenn er als Sicherheit eine Immobilie im Ausland angibt.
Die Bank kann allein entscheiden, ob sie ein Darlehen bewilligt, dessen Sicherheit eine Immobilie im Ausland ist. Viele Banken halten dies für ein nicht akzeptables Risiko im Falle ausbleibender Darlehensrückzahlungen.
Wie bei Hypotheken haben Banken unter Umständen Bedenken, Personen einen Kredit zu gewähren, deren Wohnsitz sich nicht in dem Land befindet, in dem die Bank ansässig ist. Gleiches gilt sogar bei Krediten für Personen, die im selben Land leben, aber in einem anderen EU-Land arbeiten.
In dieser Hinsicht können Banken ihre Kriterien für die Kreditvergabe beliebig einschränken. Sie dürfen Antragssteller aus einem anderen EU-Land jedoch nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren.
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