Arbeitsverträge

Bei der Einstellung von Personal müssen Sie die arbeitsrechtlichen Mindestvorschriften einhalten, die vom einschlägigen EU-Recht in Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen, die Änderung von Arbeitsverträgen und die Konsultation der Beschäftigten vorgegeben werden.

Neben Vollzeitverträgen können Sie Ihrem Personal andere Arten von Arbeitsverträgen anbieten. Achten Sie bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen auf die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Zu den atypischen oder sonstigen Beschäftigungsverhältnissen gehören u. a.:

Falls Sie Beschäftigungsverhältnisse kündigen, haben Sie bei Massenentlassungen besondere Pflichten. Wenn Sie junge Arbeitnehmer/innen einstellen, müssen Sie die spezifischen Vorschriften für die Beschäftigung von Arbeitnehmern unter 18 Jahren beachten.

Warnhinweis

Möglicherweise schreiben einige EU-Länder ein höheres Schutzniveau vor. Informieren Sie sich beim Arbeitsamt in Ihrem Land über Ihre Pflichten als Arbeitgeber.

Zuletzt überprüft: 11/03/2024
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