Fragen und Antworten - Mehrwertsteuer beim Kauf oder Verkauf eines Autos

Der Zoll rechnet den in Dänischen Kronen gezahlten Preis in Euro um. Der fällige MwSt.-Betrag beläuft sich auf 21 % (geltender MwSt.-Satz in Belgien) dieses Preises.

Der Zoll legt seiner Berechnung den am Kaufdatum laut Rechnungsbeleg geltenden Wechselkurs zwischen Dänischen Kronen und Euro zugrunde. Liegt kein Rechnungsbeleg vor, so wird der Kurs zum Datum des Bestellscheins herangezogen.
JA. Ein in der EU verkauftes Auto gilt als Neuwagen,

– wenn Sie es weniger als sechs Monate nach der Erstzulassung in Besitz nehmen
ODER
– wenn das Fahrzeug weniger als 6 000 Kilometer zurückgelegt hat.
JA. Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land entrichten, in dem Sie es anmelden. In Ihrem Fall würde das bedeuten, dass Sie für dasselbe Auto zwei Mal Mehrwertsteuer bezahlen. Sie haben jedoch Anspruch auf Erstattung der in Italien gezahlten Mehrwertsteuer.

Schicken Sie einen Nachweis über die in Frankreich entrichtete Mehrwertsteuer an den italienischen Verkäufer und beantragen Sie die Erstattung der in Italien gezahlten Mehrwertsteuer. Wenn der Verkäufer die Erstattung der Mehrwertsteuer verweigert, können Sie die italienische Steuerbehörde Als externen Link öffnen einschalten.

JA/ NEIN. Die Zahlung der MwSt. kann nur in einem Land verlangt werden, und für Autos ist das das Land der Zulassung, also Frankreich (nicht, wie für die meisten anderen Waren, das Land, in dem der Kauf erfolgte).

Sie hätten dem Händler sagen können, dass die Zulassung des Autos in Frankreich vorgesehen ist, und so die Zahlung der belgischen Mehrwertsteuer vermieden.

Da Sie aber die belgische MwSt. bereits bezahlt haben, sollten Sie nun bei den belgischen Steuerbehörden eine MwSt.-Rückerstattung beantragen. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung der französischen Behörden vorlegen, dass Ihr Auto innerhalb von 6 Monaten nach seiner erstmaligen Inbetriebnahme und mit einer Kilometerzahl von weniger als 6 000 km in Frankreich zugelassen worden ist.

Obwohl das Auto letztlich in Frankreich angemeldet werden muss, brauchen Sie dennoch deutsche Nummernschilder, um mit dem Auto zurück nach Frankreich zu fahren. Handelt es sich um einen Neuwagen, sollten Sie sich Überführungsnummernschilder besorgen. Dann brauchen Sie in Deutschland keine MwSt. zu zahlen. Bei einem Gebrauchtwagen benötigen Sie wahrscheinlich eine normale deutsche Zulassung, selbst für einen kurzen Zeitraum. Ziehen Sie in Erwägung, sich das Auto nach Frankreich liefern zu lassen, um die Anmeldung in Deutschland zu vermeiden, und vergleichen Sie die Kosten.

Einfuhrzölle sind innerhalb der EU abgeschafft. Vielleicht handelt es sich bei den Gebühren in Wirklichkeit um Zulassungs- und Kfz-Steuern, die für alle in einem bestimmten Land zugelassenen Autos zu entrichten sind, unabhängig davon, woher die Autos kommen. Für diese Steuern gibt es keine EU-Regelung. Sie müssen sie zahlen, sofern dabei keine Diskriminierung gegen eingeführte Autos vorliegt. So sollte etwa die Zulassungssteuer nicht höher liegen als die für ein in Malta bereits zugelassenes ähnliches Auto.

Die Zulassungssteuer für Personenautos ist auf EU-Ebene nicht harmonisiert. Daher steht es den EU-Ländern frei, eine Zulassungssteuer zu erheben, wenn ein Auto erstmals auf ihrem Hoheitsgebiet zugelassen wird. Wegen der Nachteile für Menschen in Ihrer Lage kann derzeit jedes EU-Land selbst entscheiden, ob es eine Ausnahme für Autos gewährt, die in Verbindung mit der Wohnsitzänderung des Eigentümers eingeführt wurden. Erkundigen Sie sich bei den portugiesischen Behörden, ob in Ihrem Fall eine solche Ausnahme infrage kommt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

NEIN. Sagen Sie einfach dem deutschen Verkäufer, dass Sie das Auto in einem anderen Land zulassen werden. Dan brauchen Sie nur in Holland Mehrwertsteuer zu bezahlen.

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Zuletzt überprüft: 27/11/2023
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