Geistiges Eigentum - Österreich
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
In Österreich ist der Schutz geistigen Eigentums durch eine Reihe von Gesetzen gewährleistet:
Geistige Eigentumsrechte
Gewerbliche Schutzrechte
Es gibt die Möglichkeit, für eine technische Erfindung beim Österreichischen Patentamt ein Patent anzumelden. Damit hat der Patentinhaber für maximal 20 Jahre das ausschließliche Recht, die Erfindung herzustellen, in Verkehr zu bringen und zum Verkauf anzubieten.
Wenn eine Erfindung die Voraussetzungen für die Vergabe eines Patentes nicht erfüllt, kann die Registrierung als Gebrauchsmuster beantragt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Erfindung gegen Nachahmer geschützt wird. Das Gebrauchsmuster darf nicht mit dem Muster verwechselt werden. Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt maximal zehn Jahre.
Das Muster ist die Vorlage für das Aussehen eines Produktes. Um ein Produkt vor Nachahmungen und Kopien zu schützen, kann ein Muster geschützt werden. Durch den Musterschutz hat der Schöpfer des Musters ein Monopol auf dessen Nutzung. Der Musterschutz dauert fünf Jahre und kann jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden. Die maximale Musterschutzdauer beträgt 25 Jahre.
Die Marke (z.B. Buchstaben, Worte, Zahlen oder grafische Darstellungen) ist die Bezeichnung für eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens. Es gibt Wort-, Bild- und Wortbildmarken. Es gibt auch die Möglichkeit, dreidimensionale Marken oder "Klangmarken" einzureichen. Der Markenschutz hat eine maximale Dauer von zehn Jahren.
Behörden für den Schutz geistigen Eigentums
Das Österreichische Patentamt ist die zentrale Behörde für Patent- und Urheberrechtsschutz in Österreich. Es erteilt und verwaltet alle Patent-, Marken- und Musterangelegenheiten und führt Dokumentation von über 40 Millionen Patenten aus 38 Ländern, ermöglicht Zugriff auf Fachinformationen, Rechtsdatenbanken und internationale Patentverzeichnisse sowie Online-Recherchen über Patente, Gutachten und Patentbewilligungen. Das Österreichische Patentamt bietet darüber hinaus Beratung und Auskunft in Patentfragen sowie regelmäßige Seminare und Informationsveranstaltungen für interessierte Unternehmen.
Schutz geistigen Eigentums im Ausland
Der Schutz geistigen Eigentums auf internationaler Ebene ist durch die Beteiligung an internationalen Abkommen gewährleistet. Österreich ist einer Reihe von im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) geschlossenen Verträgen sowie dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums oder TRIPS-Abkommen ("Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights") beigetreten. Ferner ist das Land Mitglied des Europäischen Patentamts, des Amts der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur und des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.
Eigentumsrechte fördern Investitionen in Innovation und Forschung
Verwaltungsverfahren
Anmeldung
Vor Einreichung eines Patentantrages oder eines Antrages auf Markenschutz ist es notwendig, durch das Österreichische Patentamt eine Recherche durchführen zu lassen, ob die eigene Erfindung bzw. Marke bereits registriert ist.
Neben der Verwaltung und Bewilligung von Patenten bietet das Patentamt auch die Möglichkeit, eine Erfindung zu prüfen, ob sie eine patentierbare Erfindung gegenüber dem aktuellen Stand der Technik darstellt.
- Patente - Allgemeines und Anmeldung
- Muster - Allgemeines und Anmeldung
- Marken - Allgemeines und Anmeldung
Gutachten einholen
Das Österreichische Patentamt ermöglicht es, schöpferische Leistungen technischer Natur außerhalb des Patenterteilungsverfahrens auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen. Zu diesem Zweck erstellt es Gutachten im Hinblick auf ihre Patentierfähigkeit.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Das Unternehmensserviceportal (USP) bietet Personen, die in Österreich leben und arbeiten, eine informative Übersicht zum Thema Patente, Muster und Marken.
Die Datenbank des Österreichischen Patentamtes bietet öffentlich zugängliche Datenbestände des Österreichischen Patentamtes (Marken, Muster, Gebrauchsmuster, Patente und Schutzzertifikate). Einfache Abfragen sind kostenlos, während umfangreichere Abfragen kostenpflichtig sein können.
Central European Trade Mark Observation Service (Cetmos) ist ein Kooperationsprojekt des österreichischen und des ungarischen Patentamtes und bietet die Möglichkeit der Onlineabfrage über registrierte Marken in neun mittel- und osteuropäischen Ländern.
Serv.ip ist ein Informationsdienstleistungsanbieter des Österreichischen Patentamtes; er bietet zusätzliche Leistungen im Marken-, Muster- und Patentbereich.
Programme
Patentverwertung tecma und uni:invent sind Programme, die als Ziel haben, das Patentierungs- und Lizenzierungspotenzial an österreichischen Universitäten sowie im nichtuniversitären Bereich optimal zu erschließen und einer möglichst effizienten wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
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tecma
[228 KB] - uni:invent
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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