Navigationsleiste
Letzter Stand: 12/2011
Das neue EU-Recht
räumt Ihnen mehr Rechte beim Einkauf von Dienstleistungen im Ausland ein, wenn Sie z. B.
Bei Dienstleistungen dieser und anderer Art haben Sie das Recht, bei einem Dienstleister mit Sitz in einem anderen EU-Land einzukaufen, und das
Hat der Verkäufer allerdings objektive Gründe, Ihnen den Verkauf zu verweigern, ist er unter Umständen im Recht.
Bei bestimmten Dienstleistungen, z. B. Dienstleistungen aus dem Finanz- oder Verkehrsbereich, genießen Sie nicht unbedingt dieselben Rechte.
Viele Unternehmen und Einzelpersonen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, diskriminieren zurzeit Kunden, die in einem anderen EU-Land leben. Einige werden dies wohl auch trotz der neuen in Kraft getretenen EU-Rechtsvorschriften weiterhin tun.
Wenn ein Online-Shop sich weigert, Ihnen einen Artikel zu verkaufen, ein Supermarkt Ihnen keine Kundenkarte ausstellen möchte oder Sie allein aus dem Grund eine höhere Buchungsgebühr für Ihren Urlaub zahlen müssen, weil Sie in einem anderen EU-Land leben, werden Ihre Rechte nicht respektiert.
Wenn Sie in solchen Situationen Hilfe bei der Einforderung Ihrer Rechte brauchen, wenden Sie sich an Ihr Europäisches Verbraucherzentrum vor Ort
.
Bevor sie ihre Leistungen anbieten, sind Händler in der EU dazu verpflichtet, Ihnen ihre Kontaktdaten sowie folgende Informationen bereitzustellen:
Wenn Sie Dienstleistungen von einem Anbieter beziehen möchten, der in einem anderen EU-Land ansässig ist (wenn Sie z. B. einen Architekten mit dem Entwurf Ihres Hauses oder einen Handwerker mit einer Hausrenovierung beauftragen wollen), können Sie sich an die Kontaktstelle in Ihrem Land wenden
[163 KB] English, um Informationen zu folgenden Themen zu erhalten:
Sie haben die gewünschten Informationen nicht gefunden? Haben Sie ein Problem, das Sie lösen möchten?
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen