Fragen und Antworten - Daueraufenthalt von EU-Bürgern nach 5 Jahren

Der 5-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Tag, seit dem Sie tatsächlich in Italien wohnen, nicht mit dem, an dem Sie erstmals eine Anmeldebescheinigung erhalten haben.

NEIN. Für die Kontinuität Ihres Aufenthalts in Deutschland spielen vorübergehende Abwesenheiten von bis zu insgesamt 6 Monaten pro Jahr keine Rolle.

JA. Für das Recht auf Daueraufenthalt in Irland müssen Sie dort während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren gearbeitet, studiert oder Ihren Unterhalt selbständig bestritten haben.

Nach einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in einem Land gilt man dort oft als „Gebietsansässige/-r". Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nach dem EU-Recht automatisch das Recht auf Daueraufenthalt erwerben. Sie erwerben dies erst, nachdem Sie fünf Jahre in Italien gelebt haben.

Die Daueraufenthaltsbescheinigung sollte mindestens 10 Jahre gültig bleiben. Sie müssen sie oder ihre Verlängerung beantragen, bevor Ihre bisherige Bescheinigung abläuft. Andernfalls kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden, wenn das in den Gesetzen des betreffenden Landes vorgesehen ist.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 26/10/2023
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