Fragen und Antworten - Daueraufenthalt von EU-Bürgern nach 5 Jahren
Ich bin Spanier und möchte eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz in Italien beantragen, wo ich in den letzten fünf Jahren gewohnt habe. Ab welchem genauen Datum wird der 5-Jahres-Zeitraum gerechnet?
Der 5-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Tag, seit dem Sie tatsächlich in Italien wohnen, nicht mit dem, an dem Sie erstmals eine Anmeldebescheinigung erhalten haben.
Ich bin Franzose und möchte eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz in Deutschland beantragen, wo ich in den letzten fünf Jahren gewohnt habe. Ich habe Deutschland jedoch häufig für drei Monate verlassen, um meine Familie in Frankreich zu sehen. Hat das Einfluss auf die Kontinuität meines Wohnsitzes in Deutschland?
NEIN. Für die Kontinuität Ihres Aufenthalts in Deutschland spielen vorübergehende Abwesenheiten von bis zu insgesamt 6 Monaten pro Jahr keine Rolle.
Ich bin Spanierin und habe in den letzten fünf Jahren in Irland gelebt. Ich habe jetzt eine Bescheinigung meines dortigen ständigen Wohnsitzes beantragt. Die irischen Behörden haben mich aufgefordert, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ich während der fünf Jahre in Irland gearbeitet, studiert oder meinen Unterhalt selbständig bestritten habe. Dürfen sie das nach den europäischen Vorschriften?
JA. Für das Recht auf Daueraufenthalt in Irland müssen Sie dort während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren gearbeitet, studiert oder Ihren Unterhalt selbständig bestritten haben.
Ich bin eine finnische Rentnerin in Italien und erfülle alle Bedingungen für das Aufenthaltsrecht. Warum erhalte ich keine Daueraufenthaltskarte?
Nach einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in einem Land gilt man dort oft als „Gebietsansässige/-r". Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nach dem EU-Recht automatisch das Recht auf Daueraufenthalt erwerben. Sie erwerben dies erst, nachdem Sie fünf Jahre in Italien gelebt haben.
Wie lange ist die Daueraufenthaltsbescheinigung gültig, und wann muss ich sie oder ihre Verlängerung beantragen?
Die Daueraufenthaltsbescheinigung sollte mindestens 10 Jahre gültig bleiben. Sie müssen sie oder ihre Verlängerung beantragen, bevor Ihre bisherige Bescheinigung abläuft. Andernfalls kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden, wenn das in den Gesetzen des betreffenden Landes vorgesehen ist.