Fragen und Antworten - Steuerliche Behandlung von Wissenschaftlern
Ich bin eine ungarische Forscherin an der Universität von Barcelona in Spanien. Da
ich viel in Telearbeit erledigen kann, ziehe ich es vor, hauptsächlich in Ungarn zu
leben.
Ich möchte ungefähr einmal wöchentlich von Ungarn nach Spanien pendeln, wo ich weiterhin
eine Wohnung miete. Wo würde ich als steuerlich ansässig gelten?
Die EU hat nicht allgemein geregelt, wie das Einkommen ihrer Bürgerinnen und Bürger
zu besteuern ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz zurück nach Ungarn verlegen und sich
weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, geht man im Allgemeinen davon aus,
dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Ihrem Heimatland haben. Zwischen Spanien und
Ungarn besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass Sie nur in einem der beiden Länder besteuert werden sollten.
Ich bin ein finnischer Medizinforscher in einem finnischen Krankenhaus und erhielt kürzlich eine Stelle als Gastwissenschaftler in Deutschland für 6–12 Monate angeboten. Ich würde dieses Angebot gern annehmen und meine derzeitige Tätigkeit in Finnland als Teilzeitbeschäftigung fortführen. Was passiert mit meinen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit usw.), wenn ich mit der Teilzeitarbeit beginne oder wenn ich meinen Arbeitsplatz in Finnland für 6–12 Monate verlasse?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland müssen Sie
Steuern in Ihrem Wohnsitzland, also in diesem Fall in Deutschland zahlen. Außerdem sollten Sie Ihrem Arbeitgeber in Finnland mitteilen, dass Sie im Rahmen
dieses Abkommens dort nicht länger steuerpflichtig sind.
Sie werden auch Ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland (dem Land, in dem Sie leben und mindestens 25 % Ihrer Arbeit leisten) zahlen.
Ab dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, fallen Sie als Arbeitnehmer unter das deutsche Sozialversicherungssystem.
Sie werden auch Ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland (dem Land, in dem Sie leben und mindestens 25 % Ihrer Arbeit leisten) zahlen.
Ab dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, fallen Sie als Arbeitnehmer unter das deutsche Sozialversicherungssystem.
Zuletzt überprüft: 24/06/2024