Fragen und Antworten - Steuerliche Behandlung von Wissenschaftlern

Die EU hat nicht allgemein geregelt, wie das Einkommen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu besteuern ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz zurück nach Ungarn verlegen und sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, geht man im Allgemeinen davon aus, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Ihrem Heimatland haben. Zwischen Spanien und Ungarn besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass Sie nur in einem der beiden Länder besteuert werden sollten.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland müssen Sie Steuern in Ihrem Wohnsitzland, also in diesem Fall in Deutschland zahlen. Außerdem sollten Sie Ihrem Arbeitgeber in Finnland mitteilen, dass Sie im Rahmen dieses Abkommens dort nicht länger steuerpflichtig sind.
Sie werden auch Ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland (dem Land, in dem Sie leben und mindestens 25 % Ihrer Arbeit leisten) zahlen.
Ab dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, fallen Sie als Arbeitnehmer unter das deutsche Sozialversicherungssystem.

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Zuletzt überprüft: 24/06/2024
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