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Letzter Stand: 12/2011
Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben, haben Sie das Recht, bei Kommunalwahlen und Europawahlen in diesem Land Ihre Stimme abzugeben und zu kandidieren. Für Sie gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für die Staatsangehörigen des betreffenden Landes.
Möchten Sie zur Wahl gehen, müssen Sie diesbezüglich Ihr Interesse anmelden und beantragen, in diesem Land in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Dazu müssen Sie Informationen wie Ihre Staatsangehörigkeit und Ihre Anschrift angeben.
Für die Europawahlen müssen Sie außerdem versichern, dass Sie bei einer Wahl jeweils nur eine Stimme abgeben, also nur an einem Ort wählen.
Müssen die Staatsangehörigen des Landes, in dem Sie sich aufhalten, bereits eine bestimmte Zeit in diesem Land gelebt haben, um an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen zu dürfen, gelten dieselben Bedingungen auch für Sie. Leben Sie beispielsweise in Luxemburg, dürfen Sie dort erst wählen gehen, wenn Sie bereits zwei Jahre in Luxemburg gelebt haben. Zeiträume, in denen Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden.
Besteht in dem neuen Land, in dem Sie leben, für Kommunal- und Europawahlen Wahlpflicht, und sind Sie im Wählerverzeichnis dieses Landes eingetragen, sind Sie verpflichtet, wählen zu gehen.
Wenn Sie für Kommunalwahlen kandidieren möchten, müssen Sie unter Umständen eine Erklärung abgeben, dass Sie nicht von der Kandidatur ausgeschlossen sind. Eventuell muss dieser Erklärung eine in Ihrem Heimatland ausgestellte Bescheinigung beigefügt werden.
Bei einer Kandidatur für die Europawahlen muss durch eine in Ihrem Heimatland ausgestellte Bescheinigung bestätigt werden, dass Sie nicht von der Kandidatur ausgeschlossen sind. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie in keinem anderen EU-Land kandidieren.
Bei den Europawahlen können Sie nur in einem Land wählen und kandidieren.
Wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, wählen gehen oder kandidieren möchten, dürfen Sie dies nicht mehr in Ihrem Heimatland.
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen