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Verantwortungsvoll handeln

Die rechtlichen Verpflichtungen der Unternehmen gegenüber der Umwelt und ihren Arbeitnehmern sind Teil der unternehmerischen Verantwortung, und die Unternehmen müssen Vorkehrungen zur Kontrolle der weiteren Auswirkungen ihrer Wirtschaftstätigkeit treffen.

  • Umwelt: Den Unternehmen kommt bei der Eindämmung von Umweltverschmutzung und Klimawandel eine Schlüsselrolle zu - indem sie ihre Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduzieren, ihr Abfallaufkommen verringern und mit den natürlichen Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen. Die Umstellung auf eine ökologisch verantwortbare Unternehmensführung mag zwar zunächst mit höheren Kosten verbunden sein, kann sich aber auf lange Sicht durch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung von Innovation und die Erschließung neuer Märkte bezahlt machen.                  
  • Arbeitnehmer: Die Unternehmen stehen hinsichtlich Arbeitsrecht und Arbeitsorganisation in der Pflicht. Sie sind rechtlich verpflichtet, Diskriminierung bei der Arbeit zu verhindern, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten - Frauen und Männer, einheimische und ausländische Arbeitnehmer - gleich behandelt werden, und dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei allen Aspekten ihrer Arbeit gewährleistet sind. Auch vermehrte Anstrengungen im Hinblick auf lebenslanges Lernen und die Ausgestaltung des sozialen Dialogs tragen zur Verbesserung der Arbeitsplätze bei.                  
  • Freiwillige Maßnahmen: Alle Unternehmen sind zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen verpflichtet; vorausschauende Unternehmen können jedoch im Umwelt- und Sozialbereich Strategien entwickeln, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen. So können sie ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern, die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten stärken und auf lange Sicht wirtschaftlich erfolgreich sein.