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Geistiges Eigentum

Letzter Stand 07/2011

Unternehmen können ihr geistiges Eigentum folgendermaßen schützen:

  • Gewerbliche Schutzrechte – Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Sortenschutz, Topografien integrierter Schaltkreise und geografische Angaben, die in jedem einzelnen EU-Land eingetragen sein müssen (Geschmacksmuster und Marken können auch bei der EU eingetragen werden);
  • Urheberrechte – literarische und künstlerische Werke sowie Musikwerke, Fernsehsendungen, Software, Datenbanken, Werbeideen und multimediale Produkte werden automatisch geschützt und erfordern keine offizielle Eintragung;
  • Geschäftsstrategien – z. B. Betriebsgeheimnisse, Know-how, Geheimhaltungsverträge oder Schnellfertigung;

Patente sind nationale Rechte, die von den nationalen Patentämtern erteilt werden. Eine einheitliche Gewährung von Patentrechten in der EU gibt es nicht. Eine einzige Anmeldung für ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) bietet jedoch nationalen Schutz in den vom Antragsteller ausgewählten Ländern, die Mitglied des EPA sind. Durch den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT) wird die internationale Anmeldung vereinfacht.

Marken- und Geschmacksmusterrechte können auf nationaler oder EU-Ebene eingetragen werden. EU-weit geltende Rechte werden vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) eingetragen. Hierbei handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte.

Die EU bemüht sich um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und bekämpft daher Fälschungen und Piraterie, die inzwischen ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen und beträchtliche Auswirkungen auf Innovation, Wachstum, Beschäftigung sowie die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher haben. Abhängig von den Rechtsvorschriften des jeweiligen EU-Landes und der Herkunft der nachgeahmten Waren sind folgende Behörden zuständig: Zollamt, Marktaufsichtsamt (Gewerbeaufsicht), Polizei bzw. Patent- und Markenamt.

Die Rechte des geistigen Eigentums werden nach wie vor hauptsächlich durch nationale und nicht durch EU-Rechtsvorschriften geschützt. Diese Rechte in jedem einzelnen EU-Land schützen zu lassen, kann kompliziert und kostspielig sein. Deshalb ist eine weitere Vereinheitlichung erstrebenswert.

Rechte des geistigen Eigentums werden durch internationale Übereinkommen geregelt, die auf Betreiben der Welthandelsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum geschlossen werden.

Finanzierungs- und Informationsquellen

Das Webportal InnovAccess enthält zahlreiche Informationen über einschlägige Rechtsvorschriften und Eintragungsverfahren sowie über Unterstützungsmaßnahmen auf nationaler Ebene.

Auf den Webseiten der Europäischen Kommission finden Sie weitere Online-Ressourcen mit Informationen über Rechte des geistigen Eigentums.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

Brauchen Sie weitere Hilfe?

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Weitere Hilfe

Der IPR-Helpdesk bietet Partnern internationaler Forschungsprojekte Unterstützung in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums (vor allem bei EU-finanzierten Projekten), einschließlich Beratung per E-Mail und einschlägiger Dokumentation.

Für EU-Unternehmen, die in China geschäftlich tätig oder dort mit Problemen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums konfrontiert sind, wurde ein eigener Helpdesk eingerichtet.

Das transatlantische IPR-Portal stellt KMU Online-Tools zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums in anderen Ländern zur Verfügung.

Über das Enterprise Europe Network können sich Unternehmen über den Schutz des geistigen Eigentums informieren und beraten lassen.

SOLVIT hilft Unternehmen bei Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Binnenmarktvorschriften durch nationale Behörden entstehen können.