Geistiges Eigentum
Letzter Stand 07/2011
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Unternehmen können ihr geistiges Eigentum folgendermaßen schützen:
- Gewerbliche Schutzrechte – Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Sortenschutz, Topografien integrierter Schaltkreise und geografische Angaben, die in jedem einzelnen EU-Land eingetragen sein müssen (Geschmacksmuster und Marken können auch bei der EU eingetragen werden);
- Gewerbliches Eigentum
- Urheberrechte – literarische und künstlerische Werke sowie Musikwerke, Fernsehsendungen, Software, Datenbanken, Werbeideen und multimediale Produkte werden automatisch geschützt und erfordern keine offizielle Eintragung;
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Geschäftsstrategien – z. B. Betriebsgeheimnisse, Know-how, Geheimhaltungsverträge oder Schnellfertigung;
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Betriebsgeheimnisse
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Geheimhaltungsverträge
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Informationen über geistiges Eigentum – Weltorganisation für geistiges Eigentum
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Patente sind nationale Rechte, die von den nationalen Patentämtern erteilt werden. Eine einheitliche Gewährung von Patentrechten in der EU gibt es nicht. Eine einzige Anmeldung für ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) bietet jedoch nationalen Schutz in den vom Antragsteller ausgewählten Ländern, die Mitglied des EPA sind. Durch den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT) wird die internationale Anmeldung vereinfacht.
- Patenterteilungsverfahren – Europäisches Patentamt
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PCT - Internationale Patentanmeldung
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Nationale Behörden der EU-Länder – Patentanmeldung
- Vertiefung des Patentsystems in Europa
Marken- und Geschmacksmusterrechte können auf nationaler oder EU-Ebene eingetragen werden. EU-weit geltende Rechte werden vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) eingetragen. Hierbei handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte.
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Gemeinschaftsmarken (HABM)
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Gemeinschaftsgeschmackmuster (HABM)
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EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
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Nationale Behörden der EU-Länder – Patentanmeldung
Die EU bemüht sich um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und bekämpft daher Fälschungen und Piraterie, die inzwischen ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen und beträchtliche Auswirkungen auf Innovation, Wachstum, Beschäftigung sowie die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher haben. Abhängig von den Rechtsvorschriften des jeweiligen EU-Landes und der Herkunft der nachgeahmten Waren sind folgende Behörden zuständig: Zollamt, Marktaufsichtsamt (Gewerbeaufsicht), Polizei bzw. Patent- und Markenamt.
- Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
- Zollrechtlicher Schutz gegen Nachahmungen und Piraterie
Die Rechte des geistigen Eigentums werden nach wie vor hauptsächlich durch nationale und nicht durch EU-Rechtsvorschriften geschützt. Diese Rechte in jedem einzelnen EU-Land schützen zu lassen, kann kompliziert und kostspielig sein. Deshalb ist eine weitere Vereinheitlichung erstrebenswert.
Rechte des geistigen Eigentums werden durch internationale Übereinkommen geregelt, die auf Betreiben der Welthandelsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum geschlossen werden.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Das Webportal InnovAccess enthält zahlreiche Informationen über einschlägige Rechtsvorschriften und Eintragungsverfahren sowie über Unterstützungsmaßnahmen auf nationaler Ebene.
Auf den Webseiten der Europäischen Kommission finden Sie weitere Online-Ressourcen mit Informationen über Rechte des geistigen Eigentums.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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