Führerscheinverlängerung in einem anderen EU-Land

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Führerschein abläuft, müssen Sie ihn dort verlängern lassen, sofern Sie dort Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Unabhängig davon, ob Ihr alter Führerschein das alte oder das neue Format aufwies, erhalten Sie bei der Verlängerung das neue Standardformat (Plastikkarte in Kreditkartengröße mit Foto). Möglicherweise hat Ihr neuer Führerschein eine andere Gültigkeitsdauer als der alte und unterliegt in Ihrem neuen Wohnsitzland Einschränkungen oder besonderen Bedingungen.

Wurde Ihre Fahrerlaubnis in dem EU-Land, in dem sie erteilt wurde, ausgesetzt, eingeschränkt, entzogen oder aufgehoben, können Sie Ihren Führerschein nicht verlängern.

Warnhinweis

Wenn Ihr Führerschein verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie vor Ort einen neuen beantragen. Hier erfahren Sie, was bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins im Ausland zu tun ist.

Informationen zu den einzelnen Ländern

Übersicht der Formalitäten für die Erneuerung der Fahrerlaubnis oder den Ersatz eines verlorenen Führerscheins in Ihrem Wohnsitzland:

Die Kommission übernimmt für den Inhalt externer Internetseiten keine Verantwortung.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 02/01/2023
Seite weiterempfehlen