EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen – Litauen
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten.
Parken auf Straßen
Sie dürfen auch im Parkverbot parken, jedoch nur, wenn Sie den Straßenverkehr nicht behindern.
Sie dürfen kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung auf Straßen parken, in denen normalerweise eine Parkgebühr anfällt, jedoch nur auf Plätzen mit dem Rollstuhl-Symbol.
In Bereichen, in denen das Parken kostenlos, jedoch zeitlich begrenzt ist, dürfen Sie unbegrenzte Zeit parken.
Sie dürfen in Bereichen fahren, in denen Fahrverbot besteht.
Parken auf Parkplätzen
Auf einigen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenlos parken, jedoch nur in den für Menschen mit Behinderungen vorgesehenen Parkbuchten. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.