Fragen und Antworten - Zahlungen, Überweisungen und Schecks

NEIN. Die Banken sollten Ihnen für eine grenzüberschreitende Euro-Abhebung keine höheren Gebühren berechnen als für wertgleiche inländische Transaktionen in Euro.

NEIN. Im EU-Recht ist die Höhe von Gebühren für einen Währungsumtausch nicht geregelt. Die Höhe der Umtauschgebühren ist stets eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Zahlungsdienstleisters.

JA. Ihre Bank darf Ihnen für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen als für gleichwertige inländische Transaktionen. Diese Regel gilt auch für Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums.

JA. Die EU-Vorschriften gelten für alle Arten von Kartenzahlungen (Zahlung mit Debitkarte, Debitkarte mit Zahlungsaufschub oder Kreditkarte). Die Transaktionsgebühren sollten dieselben wie bei Verwendung der Karte im Heimatland sein. Außerdem darf Ihnen die Bank keine zusätzlichen Gebühren (z. B. jährliche oder einmalige Gebühren) berechnen, wenn Sie die Karte in einem anderen EU-Land benutzen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 13/05/2022
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