Zuletzt überprüft: 19/04/2022
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen – Finnland
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen sind.
Parken auf Straßen
In einigen Gegenden dürfen Sie auch im Parkverbot parken, jedoch nur, wenn Sie nicht den Straßenverkehr behindern – informieren Sie sich vor Ort.
- Sie dürfen kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung in Zonen parken, in denen normalerweise eine Parkgebühr anfällt.
- In Bereichen, in denen die Parkzeit kostenlos, jedoch zeitlich begrenzt ist, dürfen Sie unbegrenzte Zeit parken.
- Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Parken auf Parkplätzen
Die Vorschriften auf Parkplätzen sind unterschiedlich. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.