Fragen und Antworten - Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie seit vier Wochen arbeitslos gemeldet sind, sollten Sie in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, das Formular U2 beantragen. Mit diesem Formular können Sie bei Ihrer Arbeitssuche im Ausland weiterhin Ihre Leistungen in Anspruch nehmen. Reichen Sie das Formular bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle en in Ihrem neuen Aufenthaltsland ein.

Melden Sie sich bei der Ankunft in Ihrem neuen Aufenthaltsland bei der Arbeitsvermittlungsstelle vor Ort arbeitssuchend. Damit Sie keine Ansprüche verlieren, erledigen Sie dies innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie für die Arbeitsvermittlungsstelle in dem Land, das Sie verlassen haben, nicht mehr verfügbar sind.

Um sicherzustellen, dass Sie keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit einbüßen, sollten Sie so früh wie möglich eine Verlängerung beantragen, noch vor Ablauf der ersten drei Monate.

JA — in allen EU-Ländern. Die Schweiz wendet weiterhin Beschränkungen für bulgarische, kroatische und rumänische Staatsangehörige an.

Dadurch könnte eine Übertragung Ihrer Arbeitslosenleistungen in dieses Land gegebenenfalls nicht möglich sein. Wenn Sie dort auf Arbeitssuche gehen möchten, erkundigen Sie sich vorher bei einem europäischen Berufsberater Als externen Link öffnen , welche Einschränkungen gelten.

JA — als Staatsangehöriger eines EU-Landes haben Sie dieselben Rechte wie irische Arbeitssuchende und den gleichen Anspruch auf Unterstützung des Arbeitsamtes.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 21/12/2023
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