Fragen und Antworten - Wenn Sie keine Arbeitsstelle finden

JA — Sie können ein neues Formular U2 beantragen, um Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit weiterhin zu beziehen. (Erkundigen Sie sich bei der Arbeitsvermittlungsstelle, die Ihnen Ihr ursprüngliches Formular U2 ausgestellt hat, ob Sie diesen Antrag von Ihrem Heimatland aus stellen müssen, oder ob dies auch aus dem Ausland möglich ist.)

Die Gesamtdauer Ihres Auslandsaufenthalts (in allen Ländern, in denen Sie nach Arbeit suchen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten) darf in keinem Fall die Höchstdauer von drei Monaten überschreiten (sie kann nur im Ausnahmefall auf sechs Monate verlängert werden, wenn die Behörde, die Ihre Leistungen zahlt, dies bewilligt).

Die Antwort auf diese Frage besteht aus zwei Teilen:

Ihr Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land

Als Arbeitssuchender können Sie in dem anderen Land bleiben, solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin nach einem Arbeitsplatz suchen und gute Aussichten auf Erfolg haben. Hierfür können Sie beispielsweise Kopien von Bewerbungen, von Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder von positiven Rückmeldungen auf Ihre Bewerbungen vorlegen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie kein Einkommen oder keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit mehr beziehen.

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, während Sie in einem anderen Land leben, haben Sie weiterhin das Recht, dort zu leben und dieselben Leistungen zu beziehen wie Staatsangehörige, sofern Sie

  • aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind;
  • sich bei der zuständigen Arbeitsvermittlungsstelle als unfreiwillig arbeitslos gemeldet haben, nachdem Sie
    • mehr als ein Jahr lang angestellt waren oder
    • weniger als ein Jahr lang angestellt waren (in diesem Fall wahren Sie Ihren Anspruch auf die gleiche Behandlung wie Staatsangehörige mindestens sechs Monate);
  • eine Berufsausbildung beginnen (wenn Sie nicht unfreiwillig arbeitslos sind, muss die Ausbildung mit der vorherigen Beschäftigung im Zusammenhang stehen).

Ihr Recht, im Ausland weiterhin Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu beziehen

Während Ihrer Arbeitssuche im Ausland können Sie Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit drei Monate lang weiter beziehen. Sie erhalten denselben Betrag wie vorher direkt auf Ihr Bankkonto in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben. Möchten Sie länger als drei Monate bleiben, können Sie eine Verlängerung um weitere drei Monate beantragen. Diesen Antrag müssen Sie direkt bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes stellen, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Die nationalen Behörden sind nicht verpflichtet, eine Verlängerung zu gewähren. Die Entscheidung wird auf der Grundlage Ihrer persönlichen Umstände getroffen. Einige Behörden gewähren Verlängerungen nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Sie in den ersten drei Monaten krank gewesen sind oder einen Unfall hatten. Andere verlangen lediglich einen Nachweis über Ihre aktive Arbeitssuche im Ausland (beispielsweise in Form von Kopien Ihrer Bewerbungen).

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 19/05/2022
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