Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Schweiz
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Promillegrenzen
- Verbotener Fahrstreifen
- Drogeneinfluss
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
- Schutzhelm
- Sicherheitsgurte
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Ampeln
| 0,1 mg/ml Fahranfänger (Führerschein auf Probe) | |
| 0,1 mg/ml Berufskraftfahrer (Lastwagen, Busse, Beförderung von Gefahrgut) | |
| 0,5 mg/ml Fahrer allgemein |
Bußgelder:
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Verbotene Drogen (insbesondere für Fahranfänger)THC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Heroin Amphetamin Methamphetamin |
| Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Bußgeld: 100 CHF | |
| Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. | |
| Fahrer/-innen müssen den Verkehr im Auge behalten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sie zu keiner Zeit durch ein Kommunikationsgerät (Navigationshilfen, Radio, Computer usw.) abgelenkt werden. | |
| Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind. | |
| Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck | |
| Tagfahrlicht ist PflichtGilt ab dem 1.1.2014 | |
| Motorräder mit oder ohne BeiwagenDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
| Leichte und schwere VierradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
| Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
| MopedsDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
| FahrräderEin Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt |
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m. Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
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Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
Gelblicht kommt vor Rotlicht, bei dem der Fahrer anhalten muss. Weiterfahren bei Rotlicht kostet 250 CHF. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.



