Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Schweiz

Nach welchen Vorschriften suchen Sie?

0,1 mg/ml

Fahranfänger (Führerschein auf Probe)

0,1 mg/ml

Berufskraftfahrer (Lastwagen, Busse, Beförderung von Gefahrgut)

0,5 mg/ml

Fahrer allgemein

  • Verbotene Fahrstreifen sind durch besondere Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  • Fahrradwege sind Fahrradfahrern vorbehalten.
  • Bürgersteige sind Fußgängern vorbehalten.
  • Busspuren sind Bussen der öffentlichen Linienverkehrsdienste vorbehalten.
  • Der Seitenstreifen darf nur dann befahren werden, wenn dies ausdrücklich gestattet ist, z. B. durch ein Verkehrszeichen.
  • Eine rote Ampel in Kreuzform bedeutet, dass der Fahrstreifen gesperrt ist.

Bußgelder:

  • Fahren mit einem Kfz auf einem Bürgersteig: 100 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf Straßenbahngleisen: 60 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf einer Busspur: 60 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf einem Radweg: 100 CHF

Verbotene Drogen (insbesondere für Fahranfänger)

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Heroin

Amphetamin

Methamphetamin

Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Bußgeld: 100 CHF
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen müssen den Verkehr im Auge behalten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sie zu keiner Zeit durch ein Kommunikationsgerät (Navigationshilfen, Radio, Computer usw.) abgelenkt werden.
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind.
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck
Tagfahrlicht ist PflichtGilt ab dem 1.1.2014
Motorräder mit oder ohne BeiwagenDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
MopedsDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
FahrräderEin Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  1. Personen mit einer besonderen ärztlichen Bescheinigung; für Auslandsreisen können Fahrgäste bei den Orts- oder Kantonalbehörden eine ärztliche Bescheinigung gemäß der Richtlinie 91/671/EWG in ihrer geänderten Fassung erhalten
  2. Lieferfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
  4. Betriebspersonal im öffentlichen Verkehr (z. B. Busse, Straßenbahnen)

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Autobahnen/Schnellstraßen
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften

Gelblicht kommt vor Rotlicht, bei dem der Fahrer anhalten muss. Weiterfahren bei Rotlicht kostet 250 CHF.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 18/09/2024
Seite weiterempfehlen