Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Schweiz
Nach welchen Vorschriften suchen Sie?
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m. Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
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Gelblicht kommt vor Rotlicht, bei dem der Fahrer anhalten muss. Weiterfahren bei Rotlicht kostet 250 CHF. |
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() ![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
![]() | Innerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Außerhalb geschlossener Ortschaften |
![]() | Autobahnen/Schnellstraßen |
0,5 g/l Fahrer allgemein | |
0,1 g/l Fahranfänger (Führerschein auf Probe) | |
0,1 g/l Berufskraftfahrer (Lastwagen, Busse, Beförderung von Gefahrgut) |
Verbotene Drogen (insbesondere für Fahranfänger)THC (Cannabis) Methylamphetamin MDMA (Ecstasy) Heroin Amphetamin Methamphetamin |
Bußgelder:
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FahrräderEin Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt | |
MopedsDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
Motorräder mit oder ohne BeiwagenDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen | |
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Bußgeld: 100 CHF | |
Fahrer/-innen müssen den Verkehr im Auge behalten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sie zu keiner Zeit durch ein Kommunikationsgerät (Navigationshilfen, Radio, Computer usw.) abgelenkt werden. | |
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. |
Tagfahrlicht ist PflichtGilt ab dem 1.1.2014 | |
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck | |
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind. |
Haftungsausschluss
Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.