Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Schweiz

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  1. Personen mit einer besonderen ärztlichen Bescheinigung; für Auslandsreisen können Fahrgäste bei den Orts- oder Kantonalbehörden eine ärztliche Bescheinigung gemäß der Richtlinie 91/671/EWG in ihrer geänderten Fassung erhalten
  2. Lieferfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
  4. Betriebspersonal im öffentlichen Verkehr (z. B. Busse, Straßenbahnen)

Gelblicht kommt vor Rotlicht, bei dem der Fahrer anhalten muss. Weiterfahren bei Rotlicht kostet 250 CHF.

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,1 g/l

Fahranfänger (Führerschein auf Probe)

0,1 g/l

Berufskraftfahrer (Lastwagen, Busse, Beförderung von Gefahrgut)

Verbotene Drogen (insbesondere für Fahranfänger)

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Heroin

Amphetamin

Methamphetamin

  • Verbotene Fahrstreifen sind durch besondere Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  • Fahrradwege sind Fahrradfahrern vorbehalten.
  • Bürgersteige sind Fußgängern vorbehalten.
  • Busspuren sind Bussen der öffentlichen Linienverkehrsdienste vorbehalten.
  • Der Seitenstreifen darf nur dann befahren werden, wenn dies ausdrücklich gestattet ist, z. B. durch ein Verkehrszeichen.
  • Eine rote Ampel in Kreuzform bedeutet, dass der Fahrstreifen gesperrt ist.

Bußgelder:

  • Fahren mit einem Kfz auf einem Bürgersteig: 100 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf Straßenbahngleisen: 60 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf einer Busspur: 60 CHF
  • Fahren mit einem Kfz auf einem Radweg: 100 CHF

FahrräderEin Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt
MopedsDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Motorräder mit oder ohne BeiwagenDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere DreiradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere VierradfahrzeugeDer Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.Bußgeld: 100 CHF
Fahrer/-innen müssen den Verkehr im Auge behalten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sie zu keiner Zeit durch ein Kommunikationsgerät (Navigationshilfen, Radio, Computer usw.) abgelenkt werden.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Tagfahrlicht ist PflichtGilt ab dem 1.1.2014
Sicherheitsausrüstung für AutosWarndreieck
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerFahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind.

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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