Fragen und Antworten - Kommunalwahlen

Sie müssen nur dann zur Wahl gehen, wenn Sie sich zur Wahl in Belgien anmelden und sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nur dann unterliegen Sie denselben Bedingungen wie belgische Staatsbürger. Die belgischen Behörden können Sie nicht automatisch aufgrund Ihres Wohnsitzes ins Wählerverzeichnis aufnehmen, wenn in diesem Land Wahlpflicht besteht.

JA - genau wie Staatsangehörige dieses Landes.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 17/06/2022
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