Fragen und Antworten - Eingetragene Partnerschaften

NEIN - Länder, deren Gesetze keine eingetragenen Partnerschaften (oder andere Arten von Partnerschaften, die der Ehe gleichwertig oder vergleichbar sind) kennen, brauchen im Ausland eingetragene Partnerschaften nicht anzuerkennen.

Ihr neues Land muss jedoch Ihre eingetragene Partnerschaft als Nachweis einer langfristigen Beziehung anerkennen, was Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zumindest die Einreise und den Aufenthalt erleichtert, z. B. wenn er/sie Ihnen folgt, wenn Sie ins Ausland ziehen, um dort zu arbeiten.

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Zuletzt überprüft: 10/06/2024
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