Fragen und Antworten - Kindesentführung

JA - Aber Sie haben nur drei Monate Zeit, die Entscheidung anzufechten. Danach wird der Fall abgeschlossen.

JA - Denn wenn Sie die Kinder mitnehmen, würde ihm dies die Fürsorge entsprechend der Sorgeregelung erschweren – rechtlich könnte eine Mitnahme sogar als Kindesentführung gelten.

Sie würden auch dann seine Zustimmung benötigen, wenn Sie das volle Sorgerecht besäßen – und sei es nur, um sein Besuchsrecht zu ehrerbieten.

Sie haben jedoch eine andere Möglichkeit: Sie könnten eine Änderung des Sorgerechts oder der Besuchsregelungen beantragen. Ist das Gericht der Ansicht, dass dies im besten Interesse der Kinder wäre, kann es eine solche Änderung genehmigen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 14/06/2024
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