Fragen und Antworten - Vorschriften für das Mitführen von Bargeld in der EU und bei der Ein- und Ausreise

Wenn Sie bei der Einreise in oder der Ausreise aus der EU Barmittel in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Betrags in einer anderen Währung) und/oder in Form anderer Finanzinstrumente bzw. geldwerter Instrumente, die anonym von einer Person auf eine andere übertragen werden können, müssen Sie dies auf dem EU-Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln beim Zoll angeben. Bei Reisen innerhalb der EU kann Ähnliches gelten, da einige EU-Länder auch den EU-internen Bargeldverkehr überwachen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 04/07/2024
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