Fragen und Antworten - Ehegatten und Kinder mit Unionsbürgerschaft
Ich bin slowakische Staatsangehörige und vor sechs Jahren meinem Ehemann nach Deutschland gefolgt, wo er gearbeitet hat. Er ist vor zwei Monaten gestorben und ich habe kein unabhängiges Einkommen – die Arbeit meines Mannes war unsere einzige Einkommensquelle. Die deutschen Behörden sagen, ich muss nachweisen, dass ich über ausreichend eigene Mittel verfüge, was im Moment jedoch nicht der Fall ist. Muss ich in die Slowakei zurückkehren, bis ich eine Stelle gefunden habe?
NEIN – gemäß EU-Recht können Sie weiter in Deutschland leben, ohne irgendwelche Bedingungen zu erfüllen, da Sie bereits fünf Jahre lang rechtmäßig dort gelebt haben.
Ich bin Norweger und ziehe mit meinem gleichgeschlechtlichen Ehemann nach Spanien. Wie werden ihn die spanischen Behörden behandeln?
Beim Aufenthalt in Spanien sollten keine Probleme auftreten, da Spanien gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt.
Doch nicht alle EU-Länder behandeln gleichgeschlechtliche Ehepartner/-innen oder eingetragene Partner/-innen in dieser Weise. In diesen Ländern haben die Lebenspartner/-innen nicht automatisch Aufenthaltsrecht; die nationalen Behörden entscheiden darüber von Fall zu Fall.
Ich bin estnische Staatsangehörige und vor drei Jahren meinem estnischen Ehemann nach Deutschland gefolgt, wo er arbeitet. Wir lassen uns scheiden. Bedeutet dies, dass ich in mein Aufenthaltsrecht in Deutschland verliere?
Ich bin Ungarin und vor sechs Jahren nach Österreich zu meinem ungarischen Ehemann gezogen, der dort studiert hat. Vor zwei Monaten ist mein Mann gestorben. Die österreichischen Behörden haben mir mitgeteilt, dass ich nachweisen muss, dass ich über ausreichend Mittel verfüge, um für mich selbst sorgen zu können, wenn ich das Daueraufenthaltsrecht erwerben möchte (diese Mittel habe ich ni
NEIN – Sie können weiter in Österreich wohnen, da Sie bereits fünf Jahre lang rechtmäßig dort gewohnt haben. Ihr Daueraufenthaltsrecht kann nicht mehr von ausreichenden Mitteln abhängig gemacht werden.