Fragen und Antworten - Ehegatten und Kinder mit Unionsbürgerschaft

NEIN – gemäß EU-Recht können Sie weiter in Deutschland leben, ohne irgendwelche Bedingungen zu erfüllen, da Sie bereits fünf Jahre lang rechtmäßig dort gelebt haben.

Beim Aufenthalt in Spanien sollten keine Probleme auftreten, da Spanien gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt.

Doch nicht alle EU-Länder behandeln gleichgeschlechtliche Ehepartner/-innen oder eingetragene Partner/-innen in dieser Weise. In diesen Ländern haben die Lebenspartner/-innen nicht automatisch Aufenthaltsrecht; die nationalen Behörden entscheiden darüber von Fall zu Fall.

NEIN – Sie behalten Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland auch nach der Scheidung, solange Sie einer selbständigen oder unselbständigen Erwwerbstätigkeit nachgehen bzw. nachweisen können, dass Sie über ausreichende Mittel und einen umfassenden Sozialversicherungsschutz verfügen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr Mann Deutschland verlässt, beziehungsweise im Falle seines Todes.

NEIN – Sie können weiter in Österreich wohnen, da Sie bereits fünf Jahre lang rechtmäßig dort gewohnt haben. Ihr Daueraufenthaltsrecht kann nicht mehr von ausreichenden Mitteln abhängig gemacht werden.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 04/08/2023
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