Fragen und Antworten - Familienangehörige aus einem Nicht-EU-Land in einem anderen EU-Land anmelden

Nicht unbedingt. Die schwedischen Behörden entscheiden nach eingehender Prüfung der persönlichen Umstände Ihres Bruders, ob er von Ihnen abhängig ist. Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Ländern einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung der Voraussetzungen hinsichtlich Art und Dauer der Abhängigkeit eingeräumt.
JA. Da er über 21 Jahre alt und damit volljährig sind, muss er den Nachweis erbringen, dass er von Ihnen abhängig ist.
NEIN. Ein EU-Land kann keinen Nachweis verlangen, dass er erfolglos versucht hat, Arbeit zu finden oder von seinem Herkunftsland Geld für den Lebensunterhalt zu erhalten.

Wenn die irischen Behörden Anlass haben, die Ernsthaftigkeit Ihrer Ehe zu bezweifeln und nachweisen können, dass es sich um eine Scheinehe handelt, können sie das Aufenthaltsrecht aus Gründen des Betrugs oder des Rechtsmissbrauchs entziehen. Andernfalls sollten sie die Ausstellung der Aufenthaltskarte für Ihre Frau nicht verzögern oder verweigern.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 17/06/2022
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