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Letzter Stand: 06/2012
Als EU-Staatsangehörige/-r dürfen Sie sich mit Ihrer Katze, Ihrem Hund oder Ihrem Frettchen frei in der EU bewegen, sofern Ihr Haustier einen Europäischen Heimtierausweis besitzt. Diesen Ausweis, der den Hinweis auf eine gültige Tollwutimpfung enthalten muss, erhalten Sie bei jedem zugelassenen Tierarzt.
Wenn Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen jünger ist als 3 Monate (und daher noch nicht gegen Tollwut geimpft wurde), beachten Sie die jeweiligen nationalen Bestimmungen
English.
Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie ein anderes Haustier besitzen, z. B. ein Kaninchen oder einen Kanarienvogel, sollten Sie die entsprechenden nationalen Bestimmungen
English für die Ein- bzw. Ausfuhr dieser Tiere beachten.
Wenn Sie ein Tier nach Finnland, Irland, Malta oder in das Vereinigte Königreich bringen, muss es wie folgt gegen den Bandwurm Echinococcus behandelt werden:
Ihr Tier benötigt einen elektronischen Mikrochip oder eine lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung mit demselben Code wie dem, der im Ausweis verzeichnet ist.
Bei Reisen in EU-Länder dürfen Sie Tiere oder Pflanzen – einschließlich Teilen hiervon – mit sich führen. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme einiger Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich.
Informationen zu diesen speziellen Arten finden Sie in der EU-Bezugsdatenbank zum Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten
English. Sie können aber auch die CITES-Behörde
English
español
français Ihres Landes kontaktieren, um zu erfragen, ob für die Tier- oder Pflanzenart, die Sie mitführen möchten, eine spezielle Bescheinigung erforderlich ist.
Beim Ausbruch von Tierseuchen kann es örtlich begrenzt ebenfalls zu Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme lebender Tiere und von Erzeugnissen tierischen Ursprungs kommen. Wenden Sie sich an die zuständige Veterinärbehörde, wenn Sie Tiere mit sich führen wollen.
Kaya hat ihren Urlaub in Griechenland verbracht. Bei ihrer Rückreise nach Malta hatte sie eine Muschelhalskette aus Schildpatt von Meeresschildkröten bei sich. Bei der Zollkontrolle wollte einer der Beamten ihre Genehmigung für die Kette sehen. Da sie eine solche Genehmigung nicht besaß, beschlagnahmte der Zollbeamte die Kette. In der Regel dürfen Waren innerhalb der EU frei bewegt werden. Bezüglich der Bewegung einiger gefährdeter Arten zwischen den verschiedenen Ländern gelten jedoch strenge Kontrollen. Beim nächsten Mal sollte Kaya die maltesische CITES-Behörde kontaktieren, um abzuklären, ob für das Erzeugnis, das sie einführen möchte, eine spezielle Bescheinigung erforderlich ist.
oder Staatsangehörige(r) von Island, Liechtenstein oder Norwegen
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen