Gewährleistungen und Garantien

Gesetzliches Gewährleistungsrecht

Nach den EU-Vorschriften muss der Verkäufer gekaufte Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, wenn sie sich als fehlerhaft erweisen oder nicht wie angegeben aussehen oder funktionieren. Ist dies nicht möglich oder kann der Verkäufer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie tun, haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung. Sie haben ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Waren erhalten haben, stets Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Möglicherweise bieten die Vorschriften in Ihrem Land aber zusätzlichen Schutz.

Die 2-jährige Gewährleistung beginnt mit dem Erhalt Ihrer Waren.

Tritt innerhalb eines Jahres nach Lieferung ein Mangel auf, müssen Sie nicht nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. In einigen EU-Ländern gilt diese „umgekehrte Beweislast“ zwei Jahre.

Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für von Privatpersonen gekaufte Waren.

Das nationale Recht mancher EU-Länder sieht einen längeren Gewährleistungszeitraum vor. Wählen Sie ein Land aus, um mehr über Ihre dortigen Rechte zu erfahren:

  • Belgienenfrnl
  • Bulgarienen
  • Dänemarken
  • Deutschlanden
  • Estlanden
  • Finnlanden
  • Frankreichen
  • Griechenlanden
  • Irlanden
  • Islanden
  • Italienen
  • Kroatienen
  • Lettlanden
  • Liechtensteinen
  • Litauenen
  • Luxemburgen
  • Maltaen
  • Niederlandeen
  • Norwegenen
  • Österreichen
  • Polenen
  • Portugalen
  • Rumänienen
  • Schwedenen
  • Slowakeien
  • Slowenienen
  • Spanienen
  • Tschechienen
  • Ungarnen
  • Zypernel

Fallbeispiel

Nie kürzer als zwei Jahre

Carla kauft einen Föhn mit einer gewerblichen Garantie von 6 Monaten. Als der Haartrockner nach 8 Monaten kaputt geht, bringt sie ihn zurück in das Geschäft. Der Verkäufer erklärt ihr, dass die Garantie abgelaufen sei und sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten habe. Carla weist ihn darauf hin, dass ihr gemäß EU-Verbraucherschutzgesetz ein kostenloses 2-Jahres-Gewährleistungsrecht zusteht, und dass es sich bei der vom Verkäufer angebotenen 6-monatigen Garantie nur um einen Zusatzdienst handelt. Der Verkäufer geht darauf ein und ersetzt den Haartrockner.

Fallbeispiel

An den richtigen Verkäufer wenden

Sabine, die in Belgien lebt, kauft ein Smartphone bei einem Online-Shop in Deutschland. Sie lädt eine Schrittzähler-App herunter, die aber nicht gut funktioniert. Deshalb bittet sie den Shop um Hilfe. Der Shop ist aber nicht haftbar, da der Kaufvertrag nur für das Smartphone gilt, und empfiehlt Sabine, sich an den Verkäufer der App zu wenden.

Fallbeispiel

Auch vorinstallierte Apps sind abgedeckt

Johan kauft einen Smart-TV, aber nach zwei Monaten öffnet sich eine der vorinstallierten Apps nicht mehr. Er wendet sich an den Verkäufer, der verpflichtet ist, ihm das erforderliche Software-Update zukommen zu lassen.

Gewerbliche Garantien

Geschäfte oder Hersteller können Ihnen eine zusätzliche gewerbliche Garantie gewähren. Diese kann Ihnen einen besseren Schutz bieten, aber in keinem Fall Ihre Rechte gemäß der 2-jährigen Mindestgewährleistung ausschließen oder einschränken. Die Bedingungen sollten in der Garantieerklärung eindeutig festgelegt werden. Sind sie weniger vorteilhaft als die genannten Bedingungen, so gelten die für Sie günstigeren Bedingungen. Insbesondere kann Ihnen der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie versprechen.

Fallbeispiel

Das ganze Produkt und der gesamte Zeitraum

Kaloyan kauft bei einem Online-Shop eine hochwertige Küchenmaschine mit einer EU-weit gültigen Kennzeichnung, die eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren verspricht. Nach vier Jahren problemlosem Gebrauch bricht der Griff der Schüssel einfach ab. Außerdem lässt die Leistung des Motors nach. Kaloyan kontaktiert den Online-Shop, um eine Nachbesserung oder einen Ersatz anzufordern. Der Shop sagt, dass die gesetzliche Gewährleistung bereits vor zwei Jahren abgelaufen sei, bietet aber eine Ersatzschüssel für 80 Euro oder 15 % Rabatt für den Kauf einer komplett neuen Küchenmaschine an. Der Shop verweist Kaloyan zudem an den Hersteller.

Kaloyan erinnert sich an die EU-weit gültige Garantiekennzeichnung auf der Küchenmaschine und weiß, was sie bedeutet: eine vom Hersteller angebotene gewerbliche Garantie von fünf Jahren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gilt, das gesamte Produkt abdeckt und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Kaloyan wendet sich an den Hersteller, der sich bereit erklärt, ihm kostenlos eine Ersatzschüssel zuzusenden.

Gebrauchtwaren

Die Mindestgewährleistung von 2 Jahren gilt ebenfalls für Gebrauchtwaren, die Sie bei einem gewerblichen Verkäufer erwerben. In einigen EU-Ländern können Sie mit dem Verkäufer eine Garantie von weniger als zwei Jahren vereinbaren. Sie darf jedoch nicht kürzer als ein Jahr sein. Darauf muss beim Kauf deutlich hingewiesen werden.

Digitale Inhalte und Dienstleistungen

Auch beim Kauf digitaler Inhalte und Dienstleistungen wie Videos, Musik, mobiler Apps, Videospiele oder Abonnements von Online-Nachrichten oder Cloud-Speichern gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Die Vorschriften gelten selbst dann, wenn Sie kein Geld für die digitalen Inhalte oder Dienstleistungen bezahlen, aber der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen, die der Anbieter zur Generierung von Einnahmen verwendet, z. B. durch gezielte Online-Werbung.

Sie haben stets Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren, wenn digitale Inhalte oder Dienstleistungen sich als mangelhaft erweisen oder nicht wie beworben aussehen oder funktionieren. Wenn der Anbieter den Inhalt oder die Dienstleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos und ohne Nachteile für Sie in Ordnung bringen kann, können Sie einen Preisnachlass oder die Kündigung des Vertrags fordern.

Bei jedem Fehler bei einem einmaligen Kauf, der innerhalb eines Jahres zutage tritt, wird davon ausgegangen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, sofern der Lieferant nichts Gegenteiliges nachweisen kann. Sie können jedoch innerhalb von mindestens zwei Jahren eine Reklamation einreichen.

Kontinuierliche Bereitstellung

Bei einer kontinuierlichen Bereitstellung wie Cloud-Speicherdiensten haftet der Anbieter für jeden Mangel, der während des gesamten Zeitraums, in dem die digitalen Inhalte oder Dienstleistungen vertragsgemäß bereitgestellt werden sollen, auftritt. Bei digitalen Inhalten oder Diensten, die kontinuierlich bereitgestellt werden, wird davon ausgegangen, dass der Mangel während des gesamten Zeitraums bestanden hat.

Der Anbieter sollte Ihnen klare Hinweise zur Installation der digitalen Inhalte oder Dienste und zu den technischen Anforderungen für deren Betrieb geben.

Anbieter sollten auch sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Updates erhalten. Bei kontinuierlich bereitgestellten digitalen Inhalten oder Dienstleistungen sollten Updates während des gesamten im Vertrag festgelegten Zeitraums bereitgestellt werden.

Ihre Daten im Austausch für Inhalte oder Dienste

Wenn Sie dem Anbieter Ihre personenbezogenen Daten im Austausch für digitale Inhalte oder Dienste zur Verfügung gestellt haben, diese aber nicht wie beworben funktionieren, haben Sie – auch bei geringfügigen Mängeln – das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Anbieter sollte Ihre Daten nach Beendigung des Vertrags nicht mehr nutzen und Ihnen die Möglichkeit geben, die von Ihnen erstellten Inhalte zurückzunehmen (wenn beispielsweise eine Social-Media-Plattform wie Facebook Ihnen ein Konto im Austausch für Ihre personenbezogenen Daten sowie Fotos, Videos und Posts zur Verfügung stellt, sollten diese nach Kündigung des Vertrags nicht mehr verwendet werden).

Fallbeispiel

Adam lädt einen Film auf seinen Smart-TV kostenpflichtig herunter. Die Tonqualität ist jedoch schlecht, obwohl er sich vergewissert hat, dass sein Fernsehgerät die technischen Anforderungen erfüllt. Er wendet sich an den Anbieter, der ihm mitteilt, dass dieses Qualitätsproblem nicht behoben werden könne. Dennoch bietet er Adam an, den Film entweder zu behalten und einen Preisnachlass zu erhalten oder den Kauf gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zu stornieren. Adam entscheidet sich dafür, ihn zu behalten und etwas Geld zurückzubekommen.

Fallbeispiel

Alex lädt eine Musik-Streaming-App auf sein Tablet herunter. Sechs Monate später wird ihm per E-Mail mitgeteilt, dass angesichts der wachsenden Nutzeranzahl ein Upgrade erforderlich sei. Bestandskundschaft kann das Upgrade im Rahmen der Vertragsbedingungen kostenlos herunterladen, ist aber nicht zur Durchführung des Upgrades verpflichtet.
Nach dem Upgrade verlangsamt sich die Übertragungsgeschwindigkeit jedoch erheblich. Alex beschließt, den Vertrag zu kündigen und sein Geld zurückzufordern. Das ist bis zu 30 Tage nach dem Update möglich.

Wo bekomme ich Hilfe?

Weitere Informationen über Ihre Rechte im jeweiligen Land finden Sie in den Vorschriften zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und der gewerblichen Garantie für das Land, in dem der Kauf erfolgt ist.

Wenn Sie Probleme haben, in einem anderen EU-Land einen Vertrag zu kündigen oder eine Nachbesserung oder Erstattung zu erhalten, kann das Europäische Verbraucherzentrum in Ihrem Land Hilfe leisten.

Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Verbraucherrechte bei Einkäufen in der EU unsicher sind, hilft Ihnen unser Tool für Verbraucherrechte weiter.

Fragen und Antworten

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 25/09/2025
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