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Letzter Stand: 12/2011
Als EU-Bürger sind Ihr Partner und Ihre Verwandten dazu berechtigt, sich zusammen mit Ihnen bis zu drei Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten; dabei gelten dieselben Bedingungen, die auch für Sie gelten.
Informieren Sie sich über die Bedingungen und Formalitäten für
Ihr Partner oder Ihre Verwandten dürfen sich in Ihrem neuen EU-Aufenthaltsland unter denselben Bedingungen aufhalten, wie sie für EU-Bürger gelten.
Informieren Sie sich über die Bedingungen und Formalitäten für
Wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen (beispielsweise wenn Sie arbeiten und Ihr Partner mit Ihrem Kind zu Hause bleibt), können sie immer noch als Familienangehörige mit Ihnen in Ihrem neuen Aufenthaltsland bleiben:
Die Behörden in Ihrem neuen Aufenthaltsland werden die Entscheidung von Fall zu Fall treffen und dabei Ihre persönlichen Umstände und die eigenen nationalen Bedingungen berücksichtigen.
Das EU-Recht garantiert Ihrem Partner oder von Ihnen abhängigen Verwandten, dass
Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten (unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbständig oder entsendet sind), werden die Behörden dies bei der Entscheidung darüber, ob Ihr Partner oder Ihre Verwandten bleiben dürfen, berücksichtigen.
Wenn Sie Rentner sind, müssen Sie (in Bezug auf Ihren Partner oder Ihre Verwandten) nachweisen, dass Sie
Die nationalen Behörden dürfen nicht verlangen, dass Ihr Einkommen den Grenzwert überschreitet, unter dem Ihre Familie in diesem Land Anspruch auf grundlegende Einkommensbeihilfen hätte.
Ihre Verwandten oder Ihr Partner sollten innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft bei den Behörden (in der Regel im Rathaus oder bei der örtlichen Polizeidienststelle) eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Sie dürfen sich unter denselben administrativen Bedingungen, die für EU-Bürger gelten, gemeinsam mit Ihnen in einem anderen EU-Land aufhalten.
Informieren Sie sich über die Bedingungen und Formalitäten für
Wenn sie sich als Familienangehörige im Land aufhalten, benötigen sie für die Anmeldebescheinigung folgende Dokumente:
Außer den genannten dürfen keine weiteren Dokumente verlangt werden.
Die Behörden sollten ihre Entscheidung so bald wie möglich treffen.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Ihre Verwandten oder Ihr Partner eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass sie ein Aufenthaltsrecht in diesem Land besitzen. Auf der Bescheinigung werden Name und Anschrift sowie das Datum der Anmeldung angegeben.
Für die Bescheinigung dürfen nur Gebühren verlangt werden, die nicht höher sind als die Gebühren, die für eigene Staatsangehörige bei der Ausstellung von Personalausweisen anfallen.
Die Anmeldebescheinigung sollte unbefristet gültig sein (und braucht also nicht verlängert zu werden). Änderungen der Anschrift müssen jedoch möglicherweise den lokalen Behörden gemeldet werden.
In vielen Ländern müssen Ihre Verwandten oder Ihr Partner ihre Anmeldebescheinigung und ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich tragen. Tragen sie diese Dokumente nicht bei sich, kann ihnen eine Geldbuße auferlegt werden; sie können jedoch nicht nur aus diesem Grund ausgewiesen werden.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, für Ihren Partner oder Ihre Familienangehörigen eine Anmeldebescheinigung zu erhalten, können Sie sich an unseren Unterstützungsdienst wenden.
Bei ihrem Aufenthalt im neuen Land sollten Ihre Verwandten oder Ihr Partner wie Staatsangehörige des Landes behandelt werden, vor allem was den Zugang zu Beschäftigung, Bezahlung, Leistungen, die den Zugang zu Beschäftigung erleichtern, Anmeldung in Schulen usw. betrifft.
Ihre Verwandten oder Ihr Partner dürfen so lange mit Ihnen in Ihrem Land leben, wie sie die Aufenthaltsbedingungen erfüllen. Erfüllen sie diese Bedingungen nicht mehr, können die nationalen Behörden sie auffordern, das Land zu verlassen.
In Ausnahmefällen kann Ihr neues Land sie aus politischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ausweisen, aber nur, wenn es nachweisen kann, dass sie eine ernsthafte Gefahr bilden.
Die Entscheidung über die Ausweisung oder die Aufforderung, das Land zu verlassen, muss ihnen schriftlich mitgeteilt werden. In der Mitteilung müssen alle Begründungen aufgeführt und Informationen darüber gegeben werden, wie und bis wann sie Beschwerde einlegen können.
Als EU-Bürger können Ihre Verwandten und Ihr Partner automatisch das Daueraufenthaltsrecht erwerben, wenn sie sich rechtmäßigfünf Jahre ununterbrochen im Land aufgehalten haben. Dabei gelten dieselben Bedingungen, die auch für Sie gelten.
Weitere Informationen über die geltenden Bedingungen für
Wenn Ihre Verwandten oder Ihr Partner die Berechtigung erhalten haben, sich als Familienangehörige mit Ihnen im Land aufzuhalten, erwerben sie ebenfalls automatisch das Daueraufenthaltsrecht, sobald sie fünf Jahreununterbrochen im Land gelebt haben.
Der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts bedeutet, dass sie dieselben Rechte, Leistungen und Vorteile wie eigene Staatsangehörige genießen: Sie können sich so lange im Land aufhalten, wie sie möchten, selbst wenn sie nicht erwerbstätig sind und Einkommensbeihilfe benötigen.
Sie können ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren, wenn sie länger alszwei Jahre in Folge außerhalb des Landes leben.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land angestellt oder selbständig sind und vor dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts sterben, können Ihre Verwandten oder Ihr Partner, die als Familienangehörige mit ihnen dort gelebt haben, eine besondere Behandlung erhalten. Dazu kann auch das Daueraufenthaltsrecht gehören, wenn
oder
or national of Iceland, Liechtenstein or Norway
Anders als Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
Anders als Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
or national of Iceland, Liechtenstein or Norway
or national of Iceland, Liechtenstein or Norway
In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen
or national of Iceland, Liechtenstein or Norway