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Einkaufen

Als EU-Bürger können Sie in allen EU-Ländern „grenzenlos“ einkaufen. Informieren Sie sich dennoch über Höchstmengen für Tabak und Alkohol, Mehrwertsteuersätze, Vorschriften über gefährdete Arten und für Fleisch- und Milcherzeugnisse sowie über Maßnahmen der EU zum Schutz der Verbraucher.

In der EU

Auf Ihren Reisen in der EU können Sie so viel einkaufen und mitnehmen, wie Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mehrwert- und Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis bereits enthalten, sodass in keinem anderen EU-Land weitere Steuern erhoben werden können.

Tabak und Alkohol

Jedes Land kann selbst Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, müssen Sie eventuell nachweisen, dass sie tatsächlich nur für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 Liter hochprozentige Alkoholika
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry)
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer sind in allen Ländern der EU bereits im Kaufpreis der Produkte inbegriffen. Da die Steuersätze aber von Land zu Land variieren, gibt es Preisunterschiede, die Sie für sich nutzen können.

In Flughafengeschäften wird unter Umständen für Duty-free-Einkäufe geworben. Bei Reisen innerhalb der EU gibt es jedoch kein zollfreies Einkaufen, da die gesamte EU ein Binnenmarkt ist. Dieser bietet Ihnen die Freiheit, alles zu kaufen, was Sie möchten, sowie eine unbegrenzte Vielfalt in Bezug auf Auswahl, Geschmack, Steuern und Preise.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie die in der EU seit dem 1. Juli 2011 geltenden Mehrwertsteuer-Normalsätze sowie die ermäßigten Sätze. Eine detaillierte Liste der Mehrwertsteuersätzepdf Übersetzung für diesen Link wählen  und der mehrwertsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen ist ebenfalls abrufbar.

LandErmäßigter MwSt.-SatzNormaler MwSt.-Satz
Österreich1020
Belgien6/1221
Bulgarien920
Zypern5/815
Tschechische Republik1020
Deutschland719
Dänemark-25
Spanien818
Estland920
Frankreich5,519,6
Finnland9/1323
Vereinigtes Königreich520
Griechenland6,5/1323
Ungarn5/1825
Italien1020
Irland9/13,521
Luxemburg6/1215
Litauen5/921
Lettland1222
Malta5/718
Niederlande619
Portugal6/1323
Polen5/823
Rumänien5/924
Schweden6/1225
Slowakei1020
Slowenien8,520

Fahrzeuge

Beim Kauf eines Autos müssen Sie Folgendes beachten: Ist das Auto weniger als 6 000 km gefahren oder kaufen Sie es innerhalb der ersten sechs Monate nach seiner Zulassung, so müssen Sie bei der Zulassung in Ihrem Wohnsitzland die dort geltende Mehrwertsteuer entrichten. In einigen Ländern ist darüber hinaus eine gesonderte Zulassungsabgabe fällig. Die Zulassungsformalitäten beim Kauf eines Neuwagens in einem beliebigen EU-Land werden durch die sogenannte Konformitätsbescheinigung stark erleichtert, die der Hersteller dem Käufer nunmehr auszuhändigen hat.

Die Kommission gibt alljährlich einen Bericht zu den Autopreisen in der EU English heraus, anhand dessen Sie die Preise von 90 beliebten Modellen 26 unterschiedlicher Marken in den verschiedenen Ländern vergleichen können.

Gefährdete Arten

Das Verbringen von gefährdeten Tier- oder Pflanzenarten oder von daraus erzeugten Produkten wie Lederwaren oder Arzneimittel wird streng kontrolliert. Möglicherweise benötigen Sie eine Genehmigung, um mit bestimmten Arten in der EU reisen zu können. Wenden Sie sich an die Artenschutzbehörde in Ihrem Land English (CITES-Behörde: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora).

Weitere Informationen zur Durchführung des Artenschutzabkommens CITES English

Bei der Einreise in die EU

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie für Ihren persönlichen Bedarf unten aufgeführte Mengen verbrauch- und mehrwertsteuerfrei mitbringen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, wo die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht anwendbar sind.

Alkoholische Getränke

  • 1 Liter hochprozentige Alkoholika mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein
  • 4 Liter nicht schäumender (stiller) Wein
  • 16 Liter Bier

Tabakerzeugnisse

Je nachdem, in welches Land Sie von außerhalb der EU einreisen, gelten unterschiedliche Höchstmengen für die Einfuhr von Tabakerzeugnissen. Beschließt ein EU-Land die Anwendung der unteren Höchstmengen, so können diese entweder nur für Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn) oder für alle Reisenden (Estland und Rumänien) gelten.

Obere HöchstmengeUntere Höchstmenge
200 Zigaretten oder40 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder20 Zigarillos oder
50 Zigarren oder10 Zigarren oder
250 g Tabak50 g Tabak

Sonstige Waren einschließlich Parfum

Flug- und Seereisende dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro einführen, sonstige Reisende bis zu einem Gesamtwert von höchstens 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch eine Obergrenze von 150 Euro.

Regelung über die Erstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr

Besucher aus Nicht-EU-Ländern haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuer-Erstattung für Waren, die sie während ihres Aufenthalts in der EU erworben haben. Dafür müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf dem Zoll bei der Ausreise zusammen mit den Mehrwertsteuer-Erstattungsformularen vorgelegt werden. Diese werden in der Regel vom Verkäufer ausgefüllt, obwohl sich nicht alle Händler an dieser freiwilligen Regelung beteiligen. In einigen Ländern erfolgt eine Rückerstattung erst, wenn ein bestimmter Verkaufswert erreicht ist.

Fleisch- und Milcherzeugnisse und andere tierische Erzeugnisse

Für das Mitführen dieser Erzeugnisse gelten bei Reisen in der EU generell keine Beschränkungen, da alle EU-Länder strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards unterliegen. Dasselbe gilt für Reisen aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz. Unter bestimmten Umständen – etwa bei Ausbruch von Tierseuchen – können jedoch Beschränkungen eingeführt werden.

Reisen Sie aus anderen Ländern als den oben genannten in die EU ein, dürfen Sie Fleisch und Fleischwaren sowie Milch und Milchprodukte nicht ohne eine amtliche Veterinärbescheinigung mitführen. Damit soll verhindert werden, dass Tierseuchen in die EU eingeschleppt werden. Erlaubt ist jedoch die Einfuhr von Milchpulver für Babys und Babynahrung sowie unter bestimmten Bedingungen von Lebensmitteln, die Sie aus medizinischen Gründen benötigen. Ebenso erlaubt ist die Einfuhr geringer Mengen anderer tierischer Erzeugnisse wie Fisch, Schnecken oder Honig für den persönlichen Verbrauch. Reisende, die aus Grönland, Island, Kroatien und von den Färöern in die EU einreisen, dürfen kleine Mengen Fleisch- und Milcherzeugnisse für den persönlichen Verbrauch einführen.

Weitere Informationen über das Einführen von Fleisch- und Milcherzeugnissen und anderen tierischen Erzeugnissen in die EU English

Geschäftsöffnungszeiten

Die Öffnungszeiten unterscheiden sich nach Ländern und Regionen. In Großstädten oder Gebieten mit viel Fremdenverkehr haben die Geschäfte oft noch spät abends und am Sonntag geöffnet. In abgelegenen Regionen bleiben die Geschäfte oft über Mittag oder an einem Tag der Woche geschlossen, und in manchen Ländern ist die nachmittägliche „Siesta“ üblich. In vielen Ländern sind die Geschäfte Samstagnachmittag und sonntags geschlossen.

Verbraucherschutz

Als Verbraucher genießen Sie in der gesamten EU bestimmte Grundrechte:

  • Lebensmittelsicherheit: Sie können von höchsten Standards bei der Lebensmittelsicherheit ausgehen, da Produktion, Verarbeitung und Verkauf von Nahrungsmitteln strengen Vorschriften unterliegen.
  • Nahrungsmittelkennzeichnung: Dank der EU-Vorschriften zur Nahrungsmittelkennzeichnung können Sie beim Einkauf eine bewusste Wahl treffen. Den Angaben auf der Verpackung ist üblicherweise zu entnehmen, ob Zutaten enthalten sind, die besonders häufig mit Allergien oder Intoleranzen in Verbindung gebracht werden. Das neue Bio-Logo der EU Bio-Logo der EU auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln bestätigt, dass das Erzeugnis den EU-Verordnungen über die ökologische Erzeugung und die Kennzeichnung entspricht und mindestens 95 % der Zutaten, die landwirtschaftlichen Ursprungs sind, ökologisch hergestellt wurden. Hochwertige Lebensmittel sind durch Logos gekennzeichnet, die Sie auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung, eine geschützte geografische Angabe oder eine garantiert traditionelle Spezialität hinweisen.
  • Klare Preiskennzeichnung: Um den Preisvergleich zu erleichtern, müssen Supermärkte den Einheitspreis der Produkte – d. h. den Preis pro Kilo oder Liter – angeben.
  • Kosmetika und Sonnenschutzmittel: Bei kosmetischen Erzeugnissen müssen die Inhaltsstoffe und das Verfalldatum nach dem Öffnen angegeben werden. Achten Sie auf das entsprechende Symbol (geöffnete Dose) auf der Verpackung. Sonnenschutzmittel müssen neuerdings deutlicher gekennzeichnet sein. So wurden die Kennzeichnung des UV-A-Schutzes und die Begriffe zur Beschreibung des Schutzniveaus genormt und irreführende Begriffe wie „vollständiger Schutz“ verboten.
  • Das CE-Zeichen CE-Zeichen auf Produkten wie Spielzeug, Elektrogeräten und Handys bürgt dafür, dass diese Produkte den einschlägigen EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen genügen. Nicht alle in der EU verkauften Produkte müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein.
  • Schutz vor irreführender Werbung: Irreführende Werbung ist verboten. Das EU-Recht bietet Schutz bei Pauschalreisen und Timesharing-Verträgen (Verträgen über Teilzeitwohnrechte) sowie bei unfairen Geschäftspraktiken oder aggressiven Verkaufspraktiken.
  • Online-Shopping: Informationen zu Ihren Rechten bei Online-Einkäufen und beim Surfen im Internet finden Sie auf der Website eYouGuide. Hier erfahren Sie, auf was Sie beim Online-Kauf von Flugtickets oder von Karten für Kultur- oder Sportveranstaltungen English achten müssen. Sie können auch Howard češtinadanskEnglishfrançaislietuvių kalbamagyarMaltiNederlandsportuguêssuomisvenska um Hilfe bitten, den Online-Shopping-Assistent. Dieses webgestützte Hilfsmittel enttarnt betrügerische Online-Händler und gibt praktische Ratschläge für den Online-Einkauf.

Europäische Verbraucherzentralen geben praktische Informationen zu Verbraucherrechten und beraten und helfen bei grenzübergreifenden Beschwerden oder Streitfällen. Diese Zentralen gibt es in allen 27 EU-Ländern sowie in Island und Norwegen.

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