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Als EU-Bürger können Sie in allen EU-Ländern „grenzenlos“ einkaufen. Informieren Sie sich dennoch über Höchstmengen für Tabak und Alkohol, Mehrwertsteuersätze, Vorschriften über gefährdete Arten und für Fleisch- und Milcherzeugnisse sowie über Maßnahmen der EU zum Schutz der Verbraucher.
Auf Ihren Reisen in der EU können Sie so viel einkaufen und mitnehmen, wie Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mehrwert- und Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis bereits enthalten, sodass in keinem anderen EU-Land weitere Steuern erhoben werden können.
Jedes Land kann selbst Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, müssen Sie eventuell nachweisen, dass sie tatsächlich nur für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten:
Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer sind in allen Ländern der EU bereits im Kaufpreis der Produkte inbegriffen. Da die Steuersätze aber von Land zu Land variieren, gibt es Preisunterschiede, die Sie für sich nutzen können.
In Flughafengeschäften wird unter Umständen für Duty-free-Einkäufe geworben. Bei Reisen innerhalb der EU gibt es jedoch kein zollfreies Einkaufen, da die gesamte EU ein Binnenmarkt ist. Dieser bietet Ihnen die Freiheit, alles zu kaufen, was Sie möchten, sowie eine unbegrenzte Vielfalt in Bezug auf Auswahl, Geschmack, Steuern und Preise.
In der nachstehenden Tabelle finden Sie die in der EU seit dem 1. Juli 2011 geltenden Mehrwertsteuer-Normalsätze sowie die ermäßigten Sätze. Eine detaillierte Liste der Mehrwertsteuersätze
und der mehrwertsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen ist ebenfalls abrufbar.
| Land | Ermäßigter MwSt.-Satz | Normaler MwSt.-Satz | |
|---|---|---|---|
| Österreich | 10 | 20 | |
| Belgien | 6/12 | 21 | |
| Bulgarien | 9 | 20 | |
| Zypern | 5/8 | 15 | |
| Tschechische Republik | 10 | 20 | |
| Deutschland | 7 | 19 | |
| Dänemark | - | 25 | |
| Spanien | 8 | 18 | |
| Estland | 9 | 20 | |
| Frankreich | 5,5 | 19,6 | |
| Finnland | 9/13 | 23 | |
| Vereinigtes Königreich | 5 | 20 | |
| Griechenland | 6,5/13 | 23 | |
| Ungarn | 5/18 | 25 | |
| Italien | 10 | 20 | |
| Irland | 9/13,5 | 21 | |
| Luxemburg | 6/12 | 15 | |
| Litauen | 5/9 | 21 | |
| Lettland | 12 | 22 | |
| Malta | 5/7 | 18 | |
| Niederlande | 6 | 19 | |
| Portugal | 6/13 | 23 | |
| Polen | 5/8 | 23 | |
| Rumänien | 5/9 | 24 | |
| Schweden | 6/12 | 25 | |
| Slowakei | 10 | 20 | |
| Slowenien | 8,5 | 20 |
Beim Kauf eines Autos müssen Sie Folgendes beachten: Ist das Auto weniger als 6 000 km gefahren oder kaufen Sie es innerhalb der ersten sechs Monate nach seiner Zulassung, so müssen Sie bei der Zulassung in Ihrem Wohnsitzland die dort geltende Mehrwertsteuer entrichten. In einigen Ländern ist darüber hinaus eine gesonderte Zulassungsabgabe fällig. Die Zulassungsformalitäten beim Kauf eines Neuwagens in einem beliebigen EU-Land werden durch die sogenannte Konformitätsbescheinigung stark erleichtert, die der Hersteller dem Käufer nunmehr auszuhändigen hat.
Die Kommission gibt alljährlich einen Bericht zu den Autopreisen in der EU
heraus, anhand dessen Sie die Preise von 90 beliebten Modellen 26 unterschiedlicher Marken in den verschiedenen Ländern vergleichen können.
Das Verbringen von gefährdeten Tier- oder Pflanzenarten oder von daraus erzeugten Produkten wie Lederwaren oder Arzneimittel wird streng kontrolliert. Möglicherweise benötigen Sie eine Genehmigung, um mit bestimmten Arten in der EU reisen zu können. Wenden Sie sich an die Artenschutzbehörde in Ihrem Land
(CITES-Behörde: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora).
Weitere Informationen zur Durchführung des Artenschutzabkommens CITES
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie für Ihren persönlichen Bedarf unten aufgeführte Mengen verbrauch- und mehrwertsteuerfrei mitbringen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, wo die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht anwendbar sind.
Je nachdem, in welches Land Sie von außerhalb der EU einreisen, gelten unterschiedliche Höchstmengen für die Einfuhr von Tabakerzeugnissen. Beschließt ein EU-Land die Anwendung der unteren Höchstmengen, so können diese entweder nur für Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn) oder für alle Reisenden (Estland und Rumänien) gelten.
| Obere Höchstmenge | Untere Höchstmenge |
|---|---|
| 200 Zigaretten oder | 40 Zigaretten oder |
| 100 Zigarillos oder | 20 Zigarillos oder |
| 50 Zigarren oder | 10 Zigarren oder |
| 250 g Tabak | 50 g Tabak |
Flug- und Seereisende dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro einführen, sonstige Reisende bis zu einem Gesamtwert von höchstens 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch eine Obergrenze von 150 Euro.
Besucher aus Nicht-EU-Ländern haben Anspruch auf eine Mehrwertsteuer-Erstattung für Waren, die sie während ihres Aufenthalts in der EU erworben haben. Dafür müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf dem Zoll bei der Ausreise zusammen mit den Mehrwertsteuer-Erstattungsformularen vorgelegt werden. Diese werden in der Regel vom Verkäufer ausgefüllt, obwohl sich nicht alle Händler an dieser freiwilligen Regelung beteiligen. In einigen Ländern erfolgt eine Rückerstattung erst, wenn ein bestimmter Verkaufswert erreicht ist.
Für das Mitführen dieser Erzeugnisse gelten bei Reisen in der EU generell keine Beschränkungen, da alle EU-Länder strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards unterliegen. Dasselbe gilt für Reisen aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz. Unter bestimmten Umständen – etwa bei Ausbruch von Tierseuchen – können jedoch Beschränkungen eingeführt werden.
Reisen Sie aus anderen Ländern als den oben genannten in die EU ein, dürfen Sie Fleisch und Fleischwaren sowie Milch und Milchprodukte nicht ohne eine amtliche Veterinärbescheinigung mitführen. Damit soll verhindert werden, dass Tierseuchen in die EU eingeschleppt werden. Erlaubt ist jedoch die Einfuhr von Milchpulver für Babys und Babynahrung sowie unter bestimmten Bedingungen von Lebensmitteln, die Sie aus medizinischen Gründen benötigen. Ebenso erlaubt ist die Einfuhr geringer Mengen anderer tierischer Erzeugnisse wie Fisch, Schnecken oder Honig für den persönlichen Verbrauch. Reisende, die aus Grönland, Island, Kroatien und von den Färöern in die EU einreisen, dürfen kleine Mengen Fleisch- und Milcherzeugnisse für den persönlichen Verbrauch einführen.
Weitere Informationen über das Einführen von Fleisch- und Milcherzeugnissen und anderen tierischen Erzeugnissen in die EU
Die Öffnungszeiten unterscheiden sich nach Ländern und Regionen. In Großstädten oder Gebieten mit viel Fremdenverkehr haben die Geschäfte oft noch spät abends und am Sonntag geöffnet. In abgelegenen Regionen bleiben die Geschäfte oft über Mittag oder an einem Tag der Woche geschlossen, und in manchen Ländern ist die nachmittägliche „Siesta“ üblich. In vielen Ländern sind die Geschäfte Samstagnachmittag und sonntags geschlossen.
Als Verbraucher genießen Sie in der gesamten EU bestimmte Grundrechte:
auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln bestätigt, dass das Erzeugnis den EU-Verordnungen über die ökologische Erzeugung und die Kennzeichnung entspricht und mindestens 95 % der Zutaten, die landwirtschaftlichen Ursprungs sind, ökologisch hergestellt wurden. Hochwertige Lebensmittel sind durch Logos gekennzeichnet, die Sie auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung, eine geschützte geografische Angabe oder eine garantiert traditionelle Spezialität hinweisen.
auf Produkten wie Spielzeug, Elektrogeräten und Handys bürgt dafür, dass diese Produkte den einschlägigen EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen genügen. Nicht alle in der EU verkauften Produkte müssen mit dem
versehen sein.Europäische Verbraucherzentralen geben praktische Informationen zu Verbraucherrechten und beraten und helfen bei grenzübergreifenden Beschwerden oder Streitfällen. Diese Zentralen gibt es in allen 27 EU-Ländern sowie in Island und Norwegen.
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