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In Europa können Sie frei reisen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über Pässe, Personalausweise und Visa.
An den Binnengrenzen von 22 EU-Ländern gibt es keine Kontrollen mehr. Ermöglicht hat dies das Schengener Abkommen, das Teil des EU-Rechts ist. Durch die Schengen-Bestimmungen wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, gleichzeitig aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Alle EU-Länder außer Bulgarien, Irland, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und Zypern sind Schengen-Vollmitglieder. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind zwar Schengen-Mitglieder, gehören aber nicht zur EU.
Deshalb müssen Sie bei Reisen in die fünf Nicht-Schengen-Länder oder wenn Sie über die EU-Außengrenzen ein- oder ausreisen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Diesen sollten Sie auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen, für den Fall, dass Sie sich ausweisen müssen, oder aus Sicherheitsgründen. Bedenken Sie dabei, dass nur ein von der zuständigen öffentlichen Behörde ausgestelltes Dokument einen gültigen Identitätsnachweis darstellt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entweder eigene Pässe oder Personalausweise besitzen oder in Ihrem Pass eingetragen sind. Ab dem 26. Juni 2012 müssen jedoch alle Kinder auf Reisen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis mitführen (auch wenn sie noch im weiterhin gültigen Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind).
Weitere Informationen über den freien Personenverkehr in der EU
Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass.
Die Einreise in die EU ist für Staatsangehörige aus 42 Ländern visumfrei, vorausgesetzt, sie bleiben nicht länger als drei Monate. Zu diesen Ländern gehören Australien, Japan, Kanada, Kroatien, Neuseeland und die USA. Für die Einreise nach Irland und in das Vereinigte Königreich gelten andere Visumvorschriften. Bitte beantragen Sie ein Visum im Konsulat oder in der Botschaft des Landes, das Sie besuchen möchten.
Wurde Ihnen das Visum von einem Land erteilt, das die Schengen-Vorschriften vollständig anwendet, können Sie damit automatisch auch die anderen Schengen-Länder bereisen. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in Nicht-Schengen-Länder benötigen Sie eventuell ein Visum.
Grenzbeamte der EU-Länder können von Ihnen eventuell andere Papiere wie ein Einladungsschreiben, einen Nachweis über die Unterbringung sowie die Vorlage Ihres Hin- und Rückreisetickets verlangen. Für die genauen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an das örtliche Konsulat des betreffenden EU-Landes.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Visumpflicht für Nicht-EU-Bürger und ein Verzeichnis der Länder
, die der Visumpflicht unterliegen.
Weitere Informationen über Papiere, die Sie für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen
Vergessen Sie nicht Ihre Unterlagen für die Reise-, Kranken- und Kfz-Versicherung.
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