Letzter Stand: 3/2013
Die einzelnen EU-Länder gewähren sehr unterschiedliche Familienleistungen (Kindergeld, Geburts- und Adoptionsbeihilfe, Erziehungsgeld, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub usw.).
Wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen, gelten für Sie die Regelungen dieses Landes. Eine Spanierin beispielsweise, die in Polen ihr Kind entbindet, hat nach den polnischen Sozialversicherungsregeln Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie die polnischen Staatsangehörigen.
Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland arbeiten, haben Sie möglicherweise auch dort Anspruch auf Leistungen - je nachdem, wo sich der Wohnsitz Ihrer Kinder befindet und ob der andere Elternteil berufstätig ist.
Bei Sozialversicherungsangelegenheiten ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern in welchem Land Sie arbeiten, in welchem Land Ihre Familie wohnt oder von welchen Ländern Sie Rente beziehen.
Zwischen den Sozialversicherungssystemen innerhalb der EU gibt es sehr große Unterschiede. Nachstehend finden Sie Informationen über die Familienleistungen des Landes, das in Ihrem Fall für die Zahlung der Leistungen zuständig ist:
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