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Abwicklung

Letzter Stand 05/2011

Ein Unternehmer kann sich aus verschiedenen Gründen – Ruhestand, neue berufliche Herausforderungen, Krankheit – dazu entschließen, sein Unternehmen abzuwickeln.

Außer bei einer Übertragung umfasst die Abwicklung eines Unternehmens in der Regel folgende Schritte:

  • Benachrichtigung der Stelle, bei der das Unternehmen ursprünglich angemeldet wurde, dass die Gewerbeerlaubnis oder die Eintragung der Firma im Handelsverzeichnis gestrichen werden soll;              
  • Entrichtung der fälligen Sozialbeiträge und Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen;              
  • Verkauf von Anlagen, Lagerbeständen und Büroausrüstungen;               
  • Begleichung etwaiger ausstehender Schulden des Unternehmens.              

Die Verfahren zur Abwicklung eines Unternehmens fallen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.

Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:

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Über das Enterprise Europe Network können sich Firmeneigentümer über die Abwicklung ihres Unternehmens informieren und beraten lassen.