Abwicklung
Letzter Stand 05/2011
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Ein Unternehmer kann sich aus verschiedenen Gründen – Ruhestand, neue berufliche Herausforderungen, Krankheit – dazu entschließen, sein Unternehmen abzuwickeln.
Außer bei einer Übertragung umfasst die Abwicklung eines Unternehmens in der Regel folgende Schritte:
- Benachrichtigung der Stelle, bei der das Unternehmen ursprünglich angemeldet wurde, dass die Gewerbeerlaubnis oder die Eintragung der Firma im Handelsverzeichnis gestrichen werden soll;
- Entrichtung der fälligen Sozialbeiträge und Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen;
- Verkauf von Anlagen, Lagerbeständen und Büroausrüstungen;
- Begleichung etwaiger ausstehender Schulden des Unternehmens.
Die Verfahren zur Abwicklung eines Unternehmens fallen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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