Fragen und Antworten - Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

NEIN. Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie ein anderes Haustier haben, gelten nationale Rechtsvorschriften.

JA. Die Mitnahme gefährdeter Tierarten (einschließlich des Vogelfalters der Art Ornithoptera chimaera) unterliegt strengen Kontrollen. Für die Mitnahme solcher Arten ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.

Informieren Sie sich in der EU-Datenbank zum Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten en , ob Sie für ein Tier, das Sie mit nach Hause nehmen wollen, eine Genehmigung benötigen, oder wenden Sie sich an die CITES-Behörde en in Ihrem Land.

Ihr Hund kann in sein Ursprungsland zurückgeschickt oder so lange (auf Ihre Kosten) in Quarantäne gehalten werden, wie es notwendig ist, um die Gesundheitsanforderungen zu erfüllen, höchstens aber 21 Tage, oder – als letztes Mittel – eingeschläfert werden.

JA. Das Luftfahrtunternehmen muss einen anerkannten Begleithund in der Kabine des Flugzeugs befördern.

JA. Bestimmte gefährdete Arten und Teile von ihnen sind nach dem Abkommen von Washington (CITES) geschützt. Für ihre Einfuhr in die EU gelten strenge Vorschriften.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 04/07/2024
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