Fragen und Antworten - Arbeitssuchende mit Familienangehörigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern

Solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und dass Sie echte Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben, darf Ihre Ehefrau nicht ausgewiesen werden.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 17/06/2022
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