Fragen und Antworten - Familienangehörige von Arbeitsuchenden
Ich komme aus Frankreich und meine Frau aus China. Kann sie zu mir nach Italien ziehen, wo ich derzeit eine Arbeit suche?
Ja. Als Ehefrau eines EU-Bürgers / einer EU-Bürgerin darf sie zu Ihnen nach Italien ziehen, wenn Sie die Vorschriften für Arbeitsuchende einhalten. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Aufenthaltsregeln für Arbeitsuchende“.
Ich komme aus Belgien und möchte zu meinem deutschen Ehemann nach Deutschland ziehen, der derzeit keine Arbeit hat. Auch ich bin arbeitsuchend. Welche Rechte habe ich?
Als EU-Bürger*in haben Sie dieselben Rechte wie Ihr Ehemann. Eventuell müssen Sie Ihre Anwesenheit bei Ihrer Ankunft melden. Möglicherweise müssen Sie sich auch arbeitsuchend melden und nachweisen, dass Sie aktiv eine Arbeit suchen. Erfahren Sie mehr über Ihre Aufenthaltsrechte als Arbeitsuchende*r und Ihre Sozialleistungsansprüche sowie über die allgemeinen Aufenthaltsvorschriften für EU-Bürger*innen.
Ich komme aus Nigeria und mein Ehemann aus Deutschland. Wir sind beide arbeitsuchend und ich möchte zu ihm nach Deutschland ziehen.
In Ihrem Fall gelten die nationalen Einwanderungsvorschriften, da Ihr Ehemann in seinem Heimatland lebt (Anmerkung: Andere Vorschriften würden gelten, wenn Ihr Ehemann in einem anderen EU-Land als seinem Heimatland leben würde). Ob Sie zu Ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen dürfen, hängt von den deutschen Rechtsvorschriften ab.
Ich komme aus Vietnam und mein Partner aus Dänemark. Wir sind beide arbeitsuchend und ich möchte zu ihm nach Dänemark ziehen.
In Ihrem Fall gelten die nationalen Einwanderungsvorschriften, da Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Die nationalen Behörden prüfen Anträge auf Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner*innen von Fall zu Fall. Nach den EU-Vorschriften haben Sie das Recht, Ihren Antrag prüfen zu lassen, so bald wie möglich eine schriftliche Entscheidung zu erhalten und im Falle der Ablehnung Ihres Antrags Rechtsmittel einzulegen. Erfahren Sie mehr über die Regeln für Lebenspartner, die zu Arbeitsuchenden in EU-Ländern ziehen.
Ich komme aus Finnland und suche derzeit nach einer Arbeit in Portugal. Wird meine gleichgeschlechtliche Ehe dort anerkannt? Ich möchte, dass meine japanische Frau zu mir nach Portugal zieht.
Ja, Ihre Ehe wird in Portugal anerkannt, und sie kann dort als Ehefrau eines Arbeitsuchenden leben (wenn Sie die Vorschriften für Arbeitsuchende einhalten). Dies ist jedoch nicht in allen EU-Ländern der Fall. Die Vorschriften für gleichgeschlechtliche Ehen sowie für gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften unterscheiden sich je nach Land. Erfahren Sie mehr über die Anerkennung von eingetragenen Partnerschaften in der EU.
Ich komme aus Südafrika und meine Schwester ist kroatische Staatsbürgerin. Sie hat derzeit keine Arbeit. Kann ich zu ihr nach Kroatien ziehen?
Ich komme aus Brasilien und meine Tochter ist Spanierin. Sie hat derzeit keine Arbeit. Kann ich zu ihr nach Spanien ziehen?
Sie können eventuell als Unterhaltsberechtigte*r ihrer Tochter Aufenthaltsrechte erwerben. Möglicherweise muss sie jedoch nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um Sie unterstützen zu können. Weitere Informationen finden Sie in den nationalen Einwanderungsvorschriften Spaniens.
Ich komme aus Brasilien und meine Tochter ist Spanierin, lebt aber in Schweden. Sie hat derzeit keine Arbeit. Kann ich zu ihr nach Schweden ziehen?
Sie können zu Ihrer Tochter nach Schweden ziehen und als Familienangehörige*r eines EU-Bürgers / einer EU-Bürgerin Aufenthaltsrechte beantragen. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltskarte beantragen.
Sowohl ich als auch mein Ehemann kommen aus dem Kongo und er zieht nach Bulgarien, um dort eine Arbeit zu suchen. Ich werde zu ihm nach Bulgarien ziehen, aber auch ich werde keine Arbeit haben. Welche Rechte habe ich?
In Ihrem Fall gelten die nationalen Einwanderungsvorschriften, weil der Kongo nicht zur EU gehört und keine Ihrer Familienangehörigen aus Bulgarien kommen oder Staatsangehörige eines anderen EU-Landes sind.