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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Schweden

Geltende Bestimmungen

Parkausweise befreien die Inhaber nur von den örtlichen Verkehrsbestimmungen zur Regelung des Parkens. Örtliche Verkehrsbestimmungen werden in der Regel vom Landrat festgelegt und durch Verkehrsschilder angezeigt.

Speziell für körperlich behinderte Menschen mit Parkausweis reservierte Parkplätze sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.

In einigen Bezirken ist das Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenfrei.

Parken auf Straßen

Parken ist für bis zu drei Stunden in Bereichen erlaubt, in denen nach den örtlichen Verkehrsbestimmungen Parkverbot besteht oder das Parken nur für weniger als drei Stunden erlaubt ist.

  • Parken ist für bis zu 24 Stunden in Bereichen erlaubt, in denen es nach den örtlichen Verkehrsbestimmungen für Zeitabschnitte zwischen drei und 24 Stunden erlaubt ist.
  • Parken in Fußgängerzonen ist für bis zu drei Stunden erlaubt.
  • Parken ist für körperlich behinderte Menschen mit Parkausweis auf reservierten Parkplätzen nach den örtlichen Verkehrsbestimmungen erlaubt. Die höchstzulässige Parkdauer für die genannten Parkplätze ist zu beachten.
  • Sie dürfen nicht auf für einen bestimmten Zweck oder Fahrzeugtyp vorgesehenen Parkplätzen parken.

Parken auf Parkplätzen

Die oben unter Parken auf Straßen genannten Regeln gelten auch für das Parken auf öffentlichen Parkplätzen. Grundbesitzer können das Parken auch Inhabern eines Parkausweises erlauben oder untersagen.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 19/04/2022
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