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Häufig gestellte Fragen – Europawahl

Wann ist die nächste Europawahl? Öffnen Schließen

Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2029 statt. Jedes EU-Land entscheidet innerhalb eines bestimmten Zeitraums über den Wahltermin bzw. die Wahltermine.

Wie sahen die Ergebnisse der jüngsten Europawahl aus? Öffnen Schließen

Die letzte Europawahl fand vom 6. bis zum 9. Juni 2024 statt. Alle Ergebnisse sind auf der Website des Europäischen Parlaments abrufbar.

Wer darf bei der Europawahl wählen? Öffnen Schließen

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger können an den Europawahlen teilnehmen. Allerdings können Sie nur in einem Land wählen. Wenn Sie im Wählerverzeichnis Ihres Heimatlandes (z. B. Österreich) eingetragen sind, Sie jedoch in Deutschland zur Wahl gehen möchten, müssen Sie das mitteilen und sich ins Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen.

Bin ich verpflichtet, bei der Europawahl zu wählen? Öffnen Schließen

In einigen Ländern gibt es eine Wahlpflicht. Bitte schauen Sie auf der Website der Wahlbehörde in Ihrem Land nach.

Ab wann darf ich bei der Europawahl wählen? Öffnen Schließen

Die EU-Länder legen selbst das Mindestwahlalter fest. In Österreich, Deutschland und Malta liegt es bei 16, in Griechenland bei 17 und in allen anderen Ländern bei 18 Jahren. In Belgien können junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr die Teilnahme an der Europawahl beantragen.

Was müssen EU-Bürger/innen beachten, die im Ausland leben, aber in ihrem Heimatland wählen möchten? Öffnen Schließen

Fast alle EU-Länder gestatten ihren Staatsangehörigen, bei Europawahlen aus dem Ausland zu wählen. In einigen Ländern müssen sich Wählende dazu bei der Wahlbehörde ihres Landes registrieren lassen, damit sie per Briefwahl oder bei einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland wählen dürfen. In anderen Ländern findet die Briefwahl in Botschaften oder Konsulaten statt.

Ich bin EU-Bürger und lebe in einem anderen EU-Land. Bis wann muss ich mich registrieren lassen, um dort wählen oder mich zur Wahl stellen zu können? Und wie funktioniert das? Öffnen Schließen

Bitte erkundigen Sie sich bei der Wahlbehörde des betreffenden Landes.

Kann ich bei der Europawahl in meinem Wohnsitzland und meinem Heimatland wählen? Öffnen Schließen

Nein. Sie müssen sich für ein Land entscheiden.

Wie oft finden Wahlen zum Europäischen Parlament statt? Öffnen Schließen

Alle 5 Jahre.

Wie viele Abgeordnete hat das Europäische Parlament? Öffnen Schließen

Bei der letzten Europawahl wurden 705 Europa-Abgeordnete („Mitglieder des Europäischen Parlaments“, MdEP) aus den 27 EU-Ländern gewählt.

Wie viele Sitze haben die einzelnen EU-Länder im Europäischen Parlament? Öffnen Schließen

Das hängt von der Bevölkerungszahl ab. Bei kleineren Ländern wird ein Mindestniveau an europäischer Vertretung für die EU-Bürger/innen gewährleistet. Die Länder erhalten mindestens 6 und höchstens 96 Sitze.

Ich wohne dauerhaft in Belgien, habe aber eine doppelte Staatsangehörigkeit Finnland/Niederlande. Wie kann ich wählen? Öffnen Schließen

Sie können Kandidierende aus Belgien, Finnland oder den Niederlanden wählen, müssen sich aber für ein Land entscheiden. Wenn Sie sich für die finnische oder niederländische Liste entscheiden, müssen Sie vorab die praktischen Modalitäten klären.

In beiden Ländern, deren Staatsangehörigkeit ich besitze, besteht Wahlpflicht. Was nun? Öffnen Schließen

Nach dem EU-Recht ist es verboten, bei den Europawahlen in mehreren Ländern zu wählen. In Fällen doppelter Staatsangehörigkeit gilt dies anstelle der Wahlpflicht. Es kann Sie also kein EU-Land zwingen, dort zu wählen, wenn Sie beschlossen haben, in dem anderen Land ihrer doppelten Staatsangehörigkeit zur Wahl zu gehen.

Ich lebe außerhalb der EU. Wie kann ich wählen? Öffnen Schließen

Meistens können Sie in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes Ihre Stimme für die Europawahl abgeben. Ihr Recht auf Wahlteilnahme hängt allerdings von den Wahlvorschriften Ihres Heimatlandes ab.

Ich bin Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland. Gehe ich in Österreich oder Deutschland zur Wahl? Oder kann ich in beiden Ländern wählen? Öffnen Schließen

Bei der Europawahl können Sie nur in einem Land wählen. Wenn Sie im Wählerverzeichnis Ihres Heimatlandes Österreich eingetragen sind, Sie jedoch in Deutschland zur Wahl gehen möchten, müssen Sie das mitteilen und sich in Deutschland ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Wer darf bei der Europawahl kandidieren? Öffnen Schließen

Um bei der Europawahl zu kandidieren, müssen Sie EU-Bürger/in sein. Sie können sich entweder für Ihr Heimatland aufstellen lassen oder, wenn Sie in einem anderen EU-Land leben, dort kandidieren. Für Sie gelten dieselben Bedingungen wie für Staatsangehörige dieses Landes.

Wie läuft die Kandidatur ab? Öffnen Schließen

Das ist je nach EU-Land unterschiedlich. Wenn Sie in einem EU-Land kandidieren möchten, dessen Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen, müssen Sie dieselben Unterlagen beibringen wie kandidierende Staatsangehörige dieses Landes.

Wo kann ich nachlesen, wie gewählt wird? Öffnen Schließen

Informieren Sie sich auf der Website des Europäischen Parlaments. Sie können auch Europe Direct kontaktieren.

Kann die EU mir helfen, wenn ich Probleme mit meinem Wahlrecht habe? Öffnen Schließen

Bei „Your Europe Advice“ erhalten Sie persönliche Beratung zu Ihren EU-Rechten. Es wird geklärt, wie das EU-Recht auf Ihre persönliche Situation Anwendung findet. Falls nötig, werden Sie für weitere Unterstützung an eine andere Stelle verwiesen. Wenn eine Behörde in einem anderen EU-Land Ihre EU-Rechte nicht achtet, kann alternativ auch SOLVIT helfen. Dieser Dienst bemüht sich darum, die Angelegenheit mit der Behörde gemeinsam zu klären.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 03/04/2025
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