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Fragen und Antworten - Planung einer medizinischen Behandlung im Ausland

Habe ich das Recht auf medizinische Behandlung im Ausland? Open Beendet

JA. Sie dürfen sich in einem anderen EU-Land medizinisch behandeln lassen, und Ihre öffentliche Krankenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten direkt oder erstattet sie ganz oder teilweise. 
Die EU-Vorschriften über medizinische Behandlungen im Ausland gelten für medizinische und zahnärztliche Versorgung, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalt. Ihre Behandlungskosten werden nur dann erstattet, wenn die Behandlung zu den Leistungen gehört, auf die Sie auch zu Hause Anspruch haben. So sind Kuraufenthalte in einigen Ländern Teil der Krankenversicherung, in anderen hingegen nicht. Daher können Sie sich die Kosten für Kuraufenthalte im Ausland nur dann erstatten lassen, wenn Ihre Krankenversicherung solche Kuren auch in Ihrem eigenen Land abdeckt.

Ich leide an einer seltenen Krankheit. Eine Behandlung ist in meinem Heimatland nicht möglich, und sie ist auch nicht durch das nationale Gesundheitssystem abgedeckt. Trägt meine Krankenkasse die Kosten für eine Operation in einem anderen EU-Land, die ich auf Grund meiner Erkrankung benötige? Open Beendet

Die Kosten Ihrer Behandlung im Ausland werden nur übernommen, wenn das gesetzliche Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie versichert sind, eine Kostenübernahme vorsieht. Ist das nicht der Fall, so ist Ihre Krankenkasse nicht verpflichtet, die Behandlung im Ausland zu genehmigen oder die Kosten zu erstatten (wobei es ihr selbstverständlich freisteht, anders zu entscheiden).

Erkundigen Sie sich bei Ihren nationalen Behörden, welche Möglichkeiten Sie haben. Hilfe in Ihrem eigenen Land bieten womöglich auch die europäischen Referenznetzwerke. Diese virtuellen, freiwilligen grenzübergreifenden Netzwerke verbinden hochspezialisierte Gesundheitsdienstleister in ganz Europa zur Diagnose und Behandlung von Patienten mit komplexen Erkrankungen, die selten sind oder eine geringe Prävalenz aufweisen und eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung sowie die Bündelung von Wissen und Ressourcen erfordern.

Das Land, in dem ich krankenversichert bin, sieht eine Warteliste für die von mir benötigte Behandlung vor. Habe ich nach den EU-Vorschriften das Recht, mich zur Verkürzung der Wartezeit im Ausland behandeln zu lassen, und werden die Kosten für diese Behandlung zurückerstattet? Open Beendet

JA. Ihre Krankenkasse kann Ihnen die Genehmigung für die Behandlung im Ausland nicht verweigern, nur weil eine Warteliste für diese Behandlung in Ihrem Heimatland vorgesehen ist. Sie muss vielmehr Ihren persönlichen Gesundheitszustand berücksichtigen und nachweisen, dass die vorgesehene Wartezeit nach objektiver medizinischer Einschätzung Ihres Zustands angemessen ist.

Kann mir die Genehmigung für eine Behandlung verweigert werden? Open Beendet

JA. Ein nationaler Krankenversicherungsträger kann Ihnen die Vorabgenehmigung verweigern, falls die Behandlung, die Sie benötigen, nicht in Ihren Krankenversicherungsschutz fällt oder in Ihrem Heimatland innerhalb einer medizinisch vertretbaren Frist erbracht werden könnte. Wird Ihnen die Genehmigung verweigert, muss Ihr nationaler Krankenversicherungsträger seine Entscheidung für Ihren Fall „medizinisch vertretbar“ begründen.
Sie können jederzeit eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidungen bezüglich Ihres Falls beantragen.

Was tun, wenn etwas bei der medizinischen Behandlung im Ausland schief geht? Open Beendet

Wenden Sie sich an die nationale Kontaktstelle des EU-Landes, in dem Sie behandelt werden. Dort werden Sie über Ihre Rechte aufgeklärt und erhalten weitere Informationen über medizinische und administrative Folgeverfahren.

Nach Ihrer Rückkehr ist Ihr Krankenversicherungsträger verpflichtet, Ihnen dieselbe Nachbehandlung zu bieten, die Sie auch im Fall einer Behandlung vor Ort bekommen hätten.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 03/07/2023
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