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Fragen und Antworten - Hochschule: Zulassung und Aufnahme

Ich möchte eine Hochschule in einem anderen EU-Land besuchen und bin von den Behörden dazu aufgefordert worden, als Voraussetzung eine Sprachprüfung abzulegen. Haben sie das Recht dazu? Open Beendet

JA. Die zuständigen Behörden können Bewerbern eine Sprachprüfung auferlegen. Solche Regeln sind jedoch in angemessener Weise anzuwenden und müssen Ausnahmen zur Berücksichtigung persönlicher Umstände zulassen, etwa, wenn Sie bereits in einem Land gelebt oder gearbeitet haben, in dem dieselbe Sprache gesprochen wird.

Ich habe einen niederländischen Hochschulabschluss und möchte in Spanien weiterstudieren. Die dortige Universität weigert sich jedoch, meine niederländische Qualifikation als der spanischen gleichwertig anzuerkennen, die in der Regel zur Zulassung zum gewünschten Studiengang erforderlich ist. Können Sie mir helfen? Open Beendet

MÖGLICHERWEISE. Die Anerkennung akademischer Qualifikationen obliegt der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Regierungen. Die Europäische Kommission kann nur dann tätig werden, wenn

  • die Verweigerung der Anerkennung einer Qualifikation eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt oder
  • unverhältnismäßig lange oder kostspielige Verfahren sich als Einschränkung Ihrer Freizügigkeit deuten lassen.

Möglicherweise kann Ihnen das ENIC-NARIC en -Zentrum im Gastland (ein europaweites Netz für die Anerkennung akademischer Grade) dabei helfen, indem es Verbindung mit seinem Gegenpart in Ihrem Land aufnimmt.

Ich habe gerade die Sekundarstufe II in meinem Heimatland abgeschlossen. Kann ich ohne Hochschulerfahrung in meinem Heimatland ein Studium an einer Hochschule in einem anderen EU-Land aufnehmen? Open Beendet

im Prinzip können Sie eine Hochschule in einem anderen EU-Land besuchen. Bedenken Sie aber, dass es jedem Land freisteht festzulegen, welche höhere Schulbildung künftige Studierende für die Hochschulzulassung benötigen. Dies wird in den Informationen für potenzielle Bewerber/-innen der Hochschule erklärt, bei der Sie sich bewerben möchten.

Welche Dokumente benötige ich für ein Studium in einem anderen EU-Land? Open Beendet

Das hängt vom Land, der Hochschule und dem Studiengang selbst ab. In der Regel müssen Sie Folgendes vorlegen können:

  • die Originale all Ihrer einschlägigen akademischen Qualifikationen
  • einen Lebenslauf (z. B. den Europass-Lebenslauf – ein Musterlebenslauf, mit dem Sie Ihren Bildungsweg in einer Weise präsentieren können, die überall in Europa verstanden wird).

Ich bin an einer italienischen Universität eingeschrieben. Kann ich mich an einer deutschen Universität einschreiben und dabei meinen Studentenstatus an der italienischen Universität behalten? Offenbar gestattet mir Italien nicht, an zwei Universitäten eingeschrieben zu sein, selbst wenn die zweite in der EU liegt. Erlaubt Deutschland dies? Open Beendet

Dafür gibt es keine EU-Vorschriften. Eine Universität darf sehr wohl von ihren Studierenden verlangen, dass sie Vorlesungen und Seminare regelmäßig besuchen. Sie kann also durchaus der Auffassung sein, dass Studierende nicht gleichzeitig in zwei gleichermaßen anspruchsvollen Hochschulstudiengängen eingeschrieben sein können.

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Zuletzt überprüft: 12/04/2024
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