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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Deutschland

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen, einem Fahrzeugkennzeichen oder einer Parkkartennummer versehen sind, diese sind für andere Menschen mit Behinderungen reserviert.

Parken auf Straßen

  • Sie können bis zu drei Stunden lang in Halteverbotszonen parken. Dabei müssen Sie Ihre Ankunftszeit anhand einer Parkscheibe anzeigen.
  • Sie dürfen auf Straßen oder in Parkzonen mit zeitlich befristeter Parkerlaubnis die zugelassene Zeit überschreiten.
  • Sie dürfen kostenlos und zeitlich unbefristet auf Parkplätzen oder Straßen parken, wo anhand von Parkautomaten oder Parkuhren Gebühren zu entrichten sind und die Parkzeit begrenzt ist.
  • Sie dürfen bis zu drei Stunden in Anwohnerparkbereichen parken.
  • Sofern Sie nicht den Verkehrsfluss behindern, dürfen Sie außerhalb der Markierungen oder in verkehrsberuhigten Zonen parken.
  • Parken Sie nur dann in Fußgängerzonen, wenn dies dort ausdrücklich zugelassen ist. Während der angegebenen Zeiträume dürfen Sie zum Be- und Entladen in Fußgängerzonen parken – informieren Sie sich vor Ort.

Hinweis: Diese Sondervorschriften gelten nur dann, wenn in der Nähe keine anderen Parkmöglichkeiten angegeben werden. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden parken.

Parken auf Parkplätzen

Die Vorschriften für Parkplätze können voneinander abweichen. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Zuletzt überprüft: 13/01/2023
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