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Fragen und Antworten - Finanzielle Unterstützung für Praktika

Ich wohne in Frankreich und bin arbeitslos. Ich bin an einer Berufsausbildung in Belgien interessiert, aber die französischen Behörden behaupten, ich würde meine Leistungen bei Arbeitslosigkeit verlieren, da die Ausbildung nicht in Frankreich stattfindet. Ist das rechtens? Open Beendet

MÖGLICHERWEISE. Solange Sie in Frankreich wohnen und die von der nationalen Arbeitsvermittlung festgelegten Bedingungen erfüllen, behalten Sie Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine Berufsausbildung absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen beschränkten Zeitraum Anspruch auf weiteren Bezug dieser Leistungen haben. Die nationale Arbeitsvermittlung darf Ihnen die Zahlung Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht allein deshalb verweigern, weil die Ausbildung in einem anderen EU-Land erfolgt. Eine Verweigerung ist jedoch zulässig, wenn das Ausbildungsprogramm besondere Kriterien nicht erfüllt, die im französischen Recht vorgesehen sind.

Ich bin eine arbeitslose Staatsangehörige Irlands und erhalte dort Arbeitslosenunterstützung. Ich wurde für ein Praktikum zugelassen (im Rahmen von „Erasmus "), das teils in Norwegen und teils in den Niederlanden stattfindet. Mein Arbeitsamt sagte mir, ich würde meine Unterstützung verlieren, wenn ich nach Norwegen gehe. Habe ich Anspruch auf Unterstützung aus Irland, Norwegen oder den Niederlanden? Open Beendet

NEIN. Die Arbeitslosenunterstützung wird nicht außerhalb Irlands ausgezahlt.Der irische Staat + könnte jedoch eine andere Art der Unterstützung ( Unterstützung für den Lebensunterhalt) während Ihres Auslandsaufenthaltes gewähren – Sie müssen sich dort aber selbst erkundigen, ob Sie dafür in Frage kommen. Studienstipendien oder ‑darlehen der norwegischen oder niederländischen Regierung können Sie erst erhalten, wenn Sie in einem dieser Länder ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben (nachdem Sie dort mindestens 5 Jahre gewohnt haben).

Ich bin Portugiese und arbeite derzeit Vollzeit in Polen, wo ich auch wohne. Mir wurde ein Stipendium zur Finanzierung eines dreimonatigen Praktikums in Deutschland angeboten. Gleichzeitig werde ich auch einen Deutsch-Sprachkurs in einer Sprachschule besuchen. Würde mein Aufenthalt als Praktikum oder als Berufsausbildung gelten? Open Beendet

Wenn Sie für den gesamten Zeitraum in einer von Deutschland anerkannten oder finanzierten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und der Hauptzweck ihres Aufenthalts die Teilnahme am Sprachkurs ist, dann würde Ihr Aufenthalt eine Berufsausbildung darstellen, und Sie würden als Student gelten. Ist der Hauptzweck ihres Aufenthalts jedoch das Praktikum, dann würde Ihr Aufenthalt als solches behandelt.

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Zuletzt überprüft: 21/06/2024
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