Fragen und Antworten - Finanzielle Unterstützung für Praktika
Ich wohne in Frankreich und bin arbeitslos. Ich bin an einer Berufsausbildung in Belgien interessiert, aber die französischen Behörden behaupten, ich würde meine Leistungen bei Arbeitslosigkeit verlieren, da die Ausbildung nicht in Frankreich stattfindet. Ist das rechtens?
MÖGLICHERWEISE. Solange Sie in Frankreich wohnen und die von der nationalen Arbeitsvermittlung festgelegten Bedingungen erfüllen, behalten Sie Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine Berufsausbildung absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen beschränkten Zeitraum Anspruch auf weiteren Bezug dieser Leistungen haben. Die nationale Arbeitsvermittlung darf Ihnen die Zahlung Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht allein deshalb verweigern, weil die Ausbildung in einem anderen EU-Land erfolgt. Eine Verweigerung ist jedoch zulässig, wenn das Ausbildungsprogramm besondere Kriterien nicht erfüllt, die im französischen Recht vorgesehen sind.