Fragen und Antworten - Entsandte Arbeitnehmende – Zeitarbeit im Ausland
Ich bin selbstständig und finde keine Informationen über die Verfahren, die ich befolgen muss, um im Ausland arbeiten zu können. Wo kann ich diese finden?
Die zu befolgenden Verfahren, um als Arbeitgeber Personal ins Ausland entsenden oder selbstständig im Ausland tätig sein zu können, finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQ).
Ich wurde von meinem Arbeitgeber zum Arbeiten in ein anderes Land geschickt. Dort verdienen alle meine Kolleginnen und Kollegen den Mindestlohn. Habe ich auch Anspruch auf den Mindestlohn?
JA – Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, für die gesamte Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit in diesem Land die dort geltenden grundlegenden Regelungen im Bereich Arbeitnehmerschutz einzuhalten. Dazu zählen auch die Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeit, Mindestruhezeiten usw.
Weitere Informationen über Ihre Rechte erhalten Sie beim zuständigen nationalen Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmende.
Was passiert, wenn ich in der Zeit meiner Entsendung in ein anderes EU-Land einen Unfall habe? Sind meine Familie und ich durch das Gesundheitssystem meines Heimatlandes versichert?
JA – für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber entsandt wurden oder ob Sie sich selbst als selbstständige Person entsandt haben.
Um sich vor Ort medizinisch behandeln zu lassen, benötigen Sie zwei Dokumente:
- eine Europäische Krankenversicherungskarte
- und ein A1-Formular (als Nachweis dafür, dass Sie in Ihrem Heimatland versichert sind).